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Wie Sie nicht nur am 1. April Fake News erkennen können

Fake News verbreiten sich besonders via Social Media rasend schnell. Nutzer sollten sich deshalb nicht nur am 1. April stets fragen: Ist das wirklich wahr, was hier steht?

Das oberste Gebot im Kampf gegen Fake News: Skepsis!
Foto: FGC/Shutterstock.com

„April, April!“ Das werden viele Menschen heute wieder von ihren Liebsten und Freunden hören oder in den Medien lesen. In Zeiten von Social Media und Messengern wie WhatsApp ist es jedoch nicht nur am 1. April oftmals schwierig, Fake News und Falschmeldungen zu erkennen. Einen Überblick, wie man Nachrichten, Mitteilungen und Beiträgen stets begegnen sollte, bietet die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb).

Welche Absicht verfolgt ein Absender?

Gerade im Bereich der Politik, aktuell etwa im Rahmen des Krieges in der Ukraine, verbreiten sich verstärkt über Social Media Falschnachrichten. Grundsätzlich sollten Nutzerinnen und Nutzer daher Beiträge zunächst hinterfragen. Wer teilt die angebliche Information? Und welche Absicht könnte sich hinter der Verbreitung verstecken? Besonders bei „reißerischen Nachrichten“ sollten Verbraucher daher vorsichtig sein, erklärt die bpb.

Grundsätzlich ist also Skepsis geboten – und das nicht nur, wenn ein Beitrag besonders dramatisch oder emotional ist. Auch wenn eine Sache sehr skurril oder einfach zu gut ist, um wahr zu sein, sollten Userinnen und User das Ganze hinterfragen. Eine bekannte Masche sind beispielsweise angebliche Gewinnspiele, Gratis-Angebote oder unglaubliche Rabatte. Dahinter stecken immer wieder Betrüger, die Daten abgreifen möchten.

Gibt es die Quelle überhaupt?

Daraufhin stellt sich die Frage, woher die verbreitete Information stammt. Ist die Originalquelle angegeben? Ist die entsprechende Information dort auch zu finden? Und wie vertrauenswürdig ist die Quelle?

Wie seriös eine Seite ist, ist nicht immer gleich ersichtlich. Ein erster Anhaltspunkt kann das Impressum sein. Dort sollten die Verantwortlichen und eine Kontaktmöglichkeit angegeben sein. Zudem kann ein weiterer Anhaltspunkt für die Richtigkeit einer Meldung sein, ob andere seriöse Portale darüber berichten.

Ein Beispiel: Hat ein Prominenter wirklich ein Interview gegeben und erzählt der Star darin tatsächlich das, was behauptet wird? In Großbritannien machten zuletzt verstärkt gefälschte Interviews von Promis auf unseriösen Internetseiten die Runde, um Verbraucherinnen und Verbraucher um ihr Geld zu bringen. Prinz Harry (37) und Herzogin Meghan (40) etwa sprechen angeblich in TV-Interviews über Investmentmodelle, die ihnen Millionen eingebracht haben sollen. Diese Interviews existieren jedoch nicht, wie die britische „BBC“ im Januar warnte.

Im deutschsprachigen Raum versuchten sich Betrüger in den vergangenen Jahren unter anderem die Popularität der Gründershow „Die Höhle der Löwen“ zunutze zu machen – mit vergleichbaren Maschen. Der Verein „Mimikama“, der gegen Internetmissbrauch vorgeht, berichtete mehrfach über die Abzockmethoden.

Ein falsches oder manipuliertes Bild?

Auch bei Fotos und Videos sollten Nutzerinnen und Nutzer vorsichtig sein. Wer hat wann und wo das Bild geknipst? Wer hat die Aufnahme geteilt? Bei solchen Recherchen kann unter anderem die umgekehrte Bildersuche bei Google behilflich sein.

Im Rahmen der Oscars 2022 machte etwa ein Foto von Nicole Kidman (54) mit weit aufgerissenem Mund die Runde. Angeblich soll die Schauspielerin zu sehen sein, wie sie auf die vieldiskutierte Ohrfeige von Will Smith (53) für Chris Rock (57) auf der Bühne reagiert. Myung J. Chun, Fotograf für die „Los Angeles Times“, hat das Bild geschossen. Das Foto ist aber bereits vor der Ohrfeige entstanden, wie Chun dem Entertainment-Portal „Vulture“ bestätigt. Vermutlich habe Kidman sich in diesem Moment gefreut, ihre Kollegin Jessica Chastain (45) im Saal entdeckt zu haben.

Die bpb fordert zudem dazu auf, zu bedenken, ob das Teilen der Nachricht anderen Menschen schaden könnte und mit Freunden oder Bekannten zu reden, wenn diese Fake News verbreiten. Falschmeldungen können zudem Faktencheck-Webseiten wie „Mimikama“ gemeldet werden.

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