Die Bundesanwaltschaft hat einen neuen Haftbefehl gegen den syrischen Staatsangehörigen Mahmoud M. erwirkt. Er wird des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung verdächtigt.
Ar-Raqqa: Neuer Haftbefehl im Zusammenhang mit Anschlag in Bielefeld erwirkt

Karlsruhe (ost)
Heute (25. Juni 2025) hat die Bundesanwaltschaft einen neuen Haftbefehl gegen den syrischen Bürger Mahmoud M. beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs erwirkt.
Es besteht der dringende Verdacht, dass der Beschuldigte Mitglied einer ausländischen terroristischen Vereinigung ist, des versuchten Mordes (§ 211 Abs. 2, §§ 22, 23 StGB) und der gefährlichen Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 StGB).
Dem Haftbefehl zufolge wird ihm zur Last gelegt, dass Mahmoud G. einer islamistisch-jihadistischen Ideologie folgt. Er schloss sich spätestens im Dezember 2014 in Syrien der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) an und arbeitete bis zum Frühjahr 2016 im Raum Raqqa für die Organisation. Nach seiner Einreise in Deutschland entschied der Beschuldigte, im Namen eines weltweiten „Heiligen Krieges“ und für den IS möglichst viele willkürlich ausgewählte Menschen in Deutschland zu töten. Am 18. Mai 2025 stach er vor einem Lokal in Bielefeld mit Messern gezielt auf Gäste ein und verletzte dabei vier Personen lebensgefährlich.
Der neue Haftbefehl ersetzt den vorherigen Haftbefehl des Amtsgerichts Bielefeld vom 20. Mai 2025, den die Staatsanwaltschaft Bielefeld erwirkt hatte. Mahmoud M. wurde am 19. Mai 2025 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Am 20. Mai 2025 übernahm die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen (vgl. Pressemitteilung Nr. 28 vom 20. Mai 2025).
Der Beschuldigte wurde heute vor den Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs gebracht. Dieser hat den Haftbefehl erlassen und die Fortsetzung der Untersuchungshaft angeordnet.
Quelle: Presseportal
Statistiken zu Mord, Totschlag und Tötungsdelikten in Baden-Württemberg für 2022/2023
Die Mordraten in der Region Baden-Württemberg stiegen zwischen 2022 und 2023 leicht an. Im Jahr 2022 wurden 315 Fälle von Mord registriert, während es im Jahr 2023 338 Fälle waren. Von den 402 Verdächtigen im Jahr 2023 waren 363 männlich, 39 weiblich und 211 nicht-deutsche Staatsbürger. Im Vergleich dazu verzeichnete die Region Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 die höchste Anzahl von Mordfällen in Deutschland mit 470 registrierten Fällen.
2022 | 2023 | |
---|---|---|
Anzahl erfasste Fälle | 315 | 338 |
Anzahl der aufgeklärten Fälle | 304 | 312 |
Anzahl der Verdächtigen | 381 | 402 |
Anzahl der männlichen Verdächtigen | 345 | 363 |
Anzahl der weiblichen Verdächtigen | 36 | 39 |
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen | 165 | 211 |
Quelle: Bundeskriminalamt