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Gera: Haftbefehle gegen drei mutmaßliche Rechtsextremisten vollzogen

Die Bundesanwaltschaft hat Haftbefehle gegen Devin K., Claudio S. und Justin W. erwirkt. Die Beschuldigten sind dringend verdächtig, sich in einer terroristischen Vereinigung betätigt zu haben.

Foto: Depositphotos

Karlsruhe (ost)

Die Bundesanwaltschaft hat die Erlangung von Haftbefehlen gegen

Devin K.

Claudio S. und Justin W.

erreicht.

Es besteht der dringende Verdacht, dass die Beschuldigten Mitglieder einer inländischen terroristischen Vereinigung waren, wobei sie auch teilweise als Jugendliche und/oder Heranwachsende agierten (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 StGB, §§ 1, 105 JGG). Claudio S. und Justin W. werden außerdem des versuchten Mordes (§ 211 Abs. 2, §§ 22, 23 StGB), der versuchten besonders schweren Brandstiftung (§ 306a Abs. 1 Nr. 1, § 306b Abs. 1, §§ 22, 23 StGB), der Sachbeschädigung (§ 303 Abs. 1 StGB) und der Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen (§ 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB) beschuldigt. In einem anderen Fall sollen sich Claudio S. und Devin K. auch zu einem Mord verabredet haben (§ 30 Abs. 2 i.V.m. § 211 Abs. 2 StGB). Devin K. wird auch die Vorbereitung eines Explosionsverbrechens (§ 310 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 308 Abs. 1 StGB) und einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs. 1 StGB) sowie ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz (§ 40 Abs. 2 Nr. 1 SprengG) vorgeworfen.

In den Haftbefehlen wird den Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Die Beschuldigten sind Teil einer rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung, die spätestens Mitte April 2024 gegründet wurde und sich selbst als „Letzte Verteidigungswelle (L.V.W)“ bezeichnet. Die Mitglieder dieser Vereinigung betrachten sich als letzte Verteidigungslinie der „Deutschen Nation“. Ihr Ziel ist es, durch Gewalttaten hauptsächlich gegen Migranten und politische Gegner einen Zusammenbruch des demokratischen Systems in der Bundesrepublik Deutschland herbeizuführen. Zu diesen Taten gehören insbesondere Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberunterkünfte und Einrichtungen des politisch linken Spektrums, gegebenenfalls auch mit tödlichem Ausgang.

Um die Ziele der L.V.W umzusetzen, haben Claudio S. und Justin W. am frühen Morgen des 5. Januar 2025 an einer bewohnten Asylbewerberunterkunft in Schmölln ein Fenster eingeschlagen und dann versucht, aus einer Feuerwerksbatterie abgefeuerte Pyrotechnik in das Gebäude zu schießen, um es in Brand zu setzen. Es kam jedoch kein Feuer zustande. Während der Tat sprühten die beiden Beschuldigten verschiedene Schriftzüge an die Unterkunft, darunter „L.V.W“, „Ausländer raus“, „Deutschland den Deutschen“ und „NS-Gebiet“. Sie malten auch Hakenkreuze und Siegrunen an die Wand und zeigten den sogenannten „Hitlergruß“.

Anfang Januar 2025 planten Devin K., Claudio S. und das weitere Vereinsmitglied Lenny M. einen Brandanschlag auf eine bewohnte Asylbewerberunterkunft in Senftenberg. Devin K. beschaffte dazu zwei Kugelbomben in der Tschechischen Republik. Aufgrund der Festnahmen von Claudio S. und Devin K. kam es jedoch nicht zur Ausführung der Tat.

Alle drei Beschuldigten befinden sich seit Mitte Februar 2025 aufgrund von Haftbefehlen der Amtsgerichte Dresden (Devin K.) und Gera (Claudio S. und Justin W.) in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft hat die Verfahren gegen sie übernommen (vgl. Pressemitteilung Nr. 29 vom 21. Mai 2025). Devin K. wurde vorgestern (26. Mai 2025) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt. Die Vorführung von Claudio S. und Justin W. erfolgte gestern (27. Mai 2025). Die Haftbefehle des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs ersetzen die der Amtsgerichte Dresden und Gera.

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Mord, Totschlag und Tötungsdelikten in Baden-Württemberg für 2022/2023

Die Mordraten in Baden-Württemberg zwischen 2022 und 2023 sind im Vergleich zu Nordrhein-Westfalen deutlich niedriger. Im Jahr 2022 wurden in Baden-Württemberg 315 Fälle von Mord erfasst, von denen 304 aufgeklärt wurden. Die Anzahl der Verdächtigen betrug 381, wobei 345 männliche und 36 weibliche Verdächtige waren. 165 der Verdächtigen waren nicht-deutscher Herkunft. Im Jahr 2023 stieg die Zahl der Mordfälle in Baden-Württemberg auf 338, wobei 312 Fälle aufgeklärt wurden. Die Anzahl der Verdächtigen erhöhte sich auf 402, darunter 363 männliche und 39 weibliche Verdächtige. 211 der Verdächtigen waren nicht-deutscher Herkunft. Im Vergleich dazu wurden in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 insgesamt 470 Mordfälle verzeichnet, was die Region zur mit den meisten aufgezeichneten Morden in Deutschland macht.

2022 2023
Anzahl erfasste Fälle 315 338
Anzahl der aufgeklärten Fälle 304 312
Anzahl der Verdächtigen 381 402
Anzahl der männlichen Verdächtigen 345 363
Anzahl der weiblichen Verdächtigen 36 39
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen 165 211

Quelle: Bundeskriminalamt

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