Einsatzkräfte des Zolls entdeckten einen in der Schweiz zugelassenen Camper Van auf einem polnischen Fahrzeuggespann. Der Fahrzeugführer konnte keine erforderlichen Dokumente vorlegen und es wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.
Heilbronn: Camper Van vorschriftswidrig eingeführt

Heilbronn (ost)
Während einer abendlichen Überprüfung auf der Autobahn 81 bei Untergruppenbach stießen Zollbeamte auf einem polnischen Fahrzeuggespann auf einen in der Schweiz zugelassenen Camper Van.
Der Fahrer, ein 41-jähriger Pole, erklärte, dass er das Fahrzeug von einer deutschen Werkstatt zur Reparatur in eine polnische Werkstatt bringen wollte. Er konnte jedoch weder Zolldokumente noch andere erforderliche Einfuhrdokumente vorlegen.
Weil der Campingwagen nicht ordnungsgemäß beim Zoll angemeldet wurde, leiteten die Zöllner vor Ort ein Steuerstrafverfahren gegen den Transporteur des Camping Vans ein. Aufgrund des Verdachts der Steuerhinterziehung konnten die Abgaben in Höhe von 5.562,00 Euro für den illegal transportierten Camping Van nicht bezahlt werden, weshalb das Fahrzeug vom Zoll beschlagnahmt wurde.
Weitere Informationen:
Offene Grenzen bedeuten nicht, dass Zigarettenschmuggler, Drogenkuriere und Waffenhändler freie Fahrt haben. Der Zoll überwacht täglich die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Mobile Kontrolleinheiten im Inland, Mitarbeiter an der Grenze zur Schweiz sowie an Flug- und Seehäfen und der Zollfahndungsdienst sind im gesamten Bundesgebiet rund um die Uhr im Einsatz, um kriminelle Aktivitäten aufzudecken.
Quelle: Presseportal








