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Konstanz: Haftbefehl vollstreckt im Zug nach Singen

Ein Mann mit Haftbefehl wurde von Bundespolizei im Zug festgestellt. Sein Chef zahlte die Geldstrafe, damit durfte er weiterreisen.

Foto: unsplash

Singen (ost)

Beamte der Bundespolizei entdeckten am Donnerstag einen Mann mit einem offenen Haftbefehl in der SBB62 nach Singen. Der Vorgesetzte des Gesuchten beglich die ausstehende Geldstrafe, wodurch er seine Reise fortsetzen durfte.

Am Abend des 29. Januar 2026 kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen deutschen Bürger in einem internationalen Zug (SBB62 von Schaffhausen nach Singen) nach der Ankunft am Bahnhof Singen. Bei der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass gegen den 39-jährigen Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz wegen Nichtzahlung einer Geldstrafe des Amtsgerichts Singen aus dem Juli 2025 vorlag, da er ohne Fahrerlaubnis unterwegs war. Der Gesuchte konnte die Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro nicht vor Ort begleichen. Nach einem Anruf beglich der Chef des Mannes die Strafe bei der Polizeiinspektion Trier und verhinderte so eine Ersatzfreiheitsstrafe. Nach Bestätigung der Zahlung und Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte er seine Reise fortsetzen.

Quelle: Presseportal

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