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Neuenburg: Zurückweisung nach Überschreitung der Aufenthaltsdauer

Ein 20-Jähriger wurde nach Frankreich zurückgewiesen, da er sich über 50 Tage länger im Schengen-Gebiet aufhielt. Zudem wurde ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet.

Foto: Depositphotos

Neuenburg (ost)

Die Bundespolizei wies einen 20-Jährigen nach Frankreich zurück, da er sich bereits über 50 Tage länger als erlaubt im Gebiet der Schengener Staaten aufhielt. Außerdem wurde ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet.

Beamte der Bundespolizei kontrollierten den Bürger aus Moldawien am Montagabend (08.06.25) als Passagier in einem Bus am Grenzübergang Neuenburg-Autobahn. Der 20-Jährige präsentierte einen moldawischen Reisepass, in dem der letzte Einreisestempel Mitte Januar 2025 angebracht war. Er konnte jedoch keinen Aufenthaltstitel oder ein Visum vorweisen, das einen längeren Aufenthalt erlauben würde. Somit befindet sich der 20-Jährige bereits über 50 Tage unerlaubt im Gebiet der Schengener Staaten.

Im Zuge weiterer Maßnahmen wurde auf dem Handy des 20-Jährigen ein Foto eines rumänischen Personalausweises entdeckt, auf dem die Daten und das Bild des Mannes erkennbar waren. Der Mann gestand jedoch, kein rumänischer Staatsbürger zu sein.

Gegen den 20-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz sowie wegen der Beschaffung falscher amtlicher Ausweisdokumente eingeleitet. Auf Anweisung der Staatsanwaltschaft wurde eine Kaution in Höhe von 500 Euro erhoben. Das Foto des Personalausweises wurde vom Handy gelöscht.

Nach Abschluss der Maßnahmen wurde der Mann nach Frankreich zurückgeschickt.

Quelle: Presseportal

nf24