Die Polizei stoppte eine Zwölfjährige mit einem nicht versicherten Roller. Das Elektrokleinstfahrzeug hatte kein Versicherungskennzeichen und die Fahrende war zu jung.
Ulm: E-Scooter nicht versichert

Ulm (ost)
Um kurz vor 7.30 Uhr war das Kind in der Weberstraße unterwegs. Das kleine Mädchen benutzte einen E-Scooter, um zur Schule zu fahren. Die Polizisten bemerkten, dass an dem Roller kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Daher führten sie eine Kontrolle der Fahrerin durch. Ihr Elektrokleinstfahrzeug war nicht versichert. Außerdem hatte die Fahrerin das erforderliche Mindestalter von 14 Jahren noch nicht erreicht. Die Beamten untersagten dem Zwölfjährigen die Weiterfahrt und übergaben sie ihrer Mutter. Diese schien nicht zu wissen, dass der E-Scooter versichert werden muss.
Die Polizei bittet Eltern darum, ihre Kinder über korrektes und verantwortungsbewusstes Verhalten aufzuklären. Ab dem Alter von 14 Jahren ist es strafbar, gegen das Pflichtversicherungsgesetz oder andere Gesetze zu verstoßen. Sprechen Sie mit Ihren Kindern über die Folgen von Straftaten.
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Bernd Kurz, Tel. 0731/188-1111
Quelle: Presseportal








