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Augsburg: Polizei nimmt Tatverdächtigen fest

Eine 20-jährige Frau wurde nach einem Telefonbetrug in Hochzoll festgenommen. Unbekannte versuchten, an das Geld eines Seniors zu gelangen.

Foto: Depositphotos

Augsburg (ost)

In Hochzoll wurde am Mittwoch (18.06.2025) eine 20-jährige Frau bei einer vermeintlichen Geldübergabe von der Polizei festgenommen. Zuvor hatten unbekannte Betrüger versucht, an das Geld eines Seniors zu gelangen. Mittags erhielt ein 63-jähriger Mann aus Hochzoll einen Anruf von Unbekannten. Unter dem Vorwand des „Schockanrufs“ versuchten die Täter, den Mann zu täuschen und forderten einen hohen Geldbetrag. Der 63-Jährige erkannte jedoch den Betrug rechtzeitig und handelte richtig: Er informierte sofort die Polizei. Die Beamten fuhren zum vereinbarten Treffpunkt und nahmen kurze Zeit später eine 20-jährige Verdächtige fest. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Augsburg erließ das Amtsgericht Haftbefehl gegen die Frau, der sofort vollstreckt wurde. Die Frau befindet sich nun in Untersuchungshaft. Die Kriminalpolizei Augsburg ermittelt nun die Hintergründe der Tat und sucht nach möglichen weiteren Tatbeteiligten. INFO SCHOCKANRUF: Bei einem „Schockanruf“ geben sich Betrüger am Telefon als Verwandte (meist Tochter/Sohn oder Enkel) oder als Polizeibeamter oder Anwalt aus und täuschen eine Notsituation vor. Sie versuchen, die Angerufenen dazu zu bringen, Geld oder Wertsachen zu übergeben. Die Anrufer berichten beispielsweise von einem Verkehrsunfall, bei dem ein Familienmitglied sofort operiert werden muss. Die Operation kann jedoch nur durchgeführt werden, wenn vorher bar bezahlt wird. In anderen Szenarien hat der Angehörige angeblich einen Unfall verursacht oder eine Straftat begangen. Um eine Haftstrafe zu vermeiden, wird eine sofortige Kaution gefordert. DIE POLIZEI EMPFIEHLT: Wenn Sie unsicher sind, wählen Sie die Nummer 110. Drücken Sie nicht die Rückruftaste, um die Identität des Anrufers zu überprüfen. – Legen Sie auf, wenn Sie unsicher sind, wer anruft und Sie unter Druck gesetzt fühlen. – Rufen Sie den Angehörigen unter der Ihnen bekannten Nummer an. – Geben Sie am Telefon keine persönlichen oder finanziellen Informationen preis. – Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an Unbekannte! – Holen Sie eine Vertrauensperson hinzu oder rufen Sie über die Notrufnummer 110 die Polizei! Denken Sie daran: Die Behandlung eines Unfallopfers ist niemals von einer vorherigen Zahlung abhängig. Weitere Informationen finden Sie unter: www.polizei.bayern.de/nmmo https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/telefonbetrug-durch-schockanrufe/

Quelle: Presseportal

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