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Bahnhof München-Pasing: Silvester-/Neujahrseinsatz auf Bahnanlagen und in Zügen

Die Bundespolizei verstärkt ihre Präsenz im Münchner Bahnbereich für die Sicherheit der Reisenden. Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen und Feuerwerkskörpern bis 4. Januar.

Hinweis der Münchner Bundespolizei: An allen Bahnanlagen gilt generell ein Mitführverbot von Feuerwerkskörpern und Pyrotechnik. Auf allen Bahnanlagen ist das Zünden von Pyrotechnik verboten!
Foto: Presseportal.de

München (ost)

Die Festlichkeiten zum Jahreswechsel werden erneut von zahlreichen Einsatzkräften der Bundespolizei in den Münchner Bahnanlagen begleitet. Neben den lokalen Beamten werden auch Bundespolizisten aus Deggendorf die Inspektion München unterstützen, um die Sicherheit aller Reisenden und Bahnhofsnutzer zu gewährleisten.

In Bezug auf den Einsatz weist die Bundespolizei nochmals ausdrücklich auf das bis zum 4. Januar geltende Verbot des Mitführens von Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen hin. Dies gilt für den Haupt-, Ost- und Pasinger Bahnhof sowie die S-Bahnhaltepunkte Marienplatz, Karlsplatz (Stachus) und Hauptbahnhof.

Insbesondere hier, aber auch an allen anderen Bahnanlagen, gilt grundsätzlich ein Verbot des Mitführens von Feuerwerkskörpern und Pyrotechnik. Das Zünden von Pyrotechnik ist auf allen Bahnanlagen verboten! Das Abschießen und Zünden in Menschenmengen mit Gefährdung von Umstehenden erfüllt oft den Straftatbestand der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion (§ 308 StGB) und wurde in der Vergangenheit wiederholt von Staatsanwaltschaften angeklagt. Die Bundespolizei ist auch auf präventive Einsätze vorbereitet, wie das Schlichten von Streitigkeiten, das Eingreifen bei Personen im Gleis oder Hilfestellungen – nicht zuletzt aufgrund übermäßigen Alkoholkonsums. Wir verweisen auch auf die Allgemeinverfügungen und die Verwendung von Feuerwerkskörpern im Stadtgebiet München. Alle Informationen zum umfassenden Verbot von pyrotechnischen Gegenständen und dem Abbrennen von Feuerwerk in der Innenstadt finden Sie unter www.muenchen.de/veranstaltungen/feuerwerk-silvester-2025-2026-regeln-boeller-Verbot.

Gemeinsam mit allen Sicherheitspartnern, wie den Polizeipräsidien München, Oberbayern Nord und Süd, der Deutschen Bahn Sicherheit und der Berufsfeuerwehr München sowie allen Freiwilligen Feuerwehren möchten wir sicherstellen, dass Sie gesund und sicher ins Jahr 2026 starten. Bitte sprechen Sie unsere Einsatzkräfte an, wenn Ihnen etwas auffällt oder wenn Sie Fragen haben.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://bundespolizei.de/sicher-im-alltag/weitere-themen/illegale-feuerwerkskoerper

Das beigefügte Symbolbild kann zu redaktionellen Zwecken mit dem Zusatz „Bundespolizei“ im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden.

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Verkehrsunfällen in Bayern für 2023

Im Jahr 2023 gab es in Bayern insgesamt 388.817 Verkehrsunfälle. Davon waren 49.463 Unfälle mit Personenschaden, was 12,72% entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 7.460 Fälle aus, was 1,92% entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel wurden in 2.153 Fällen registriert, was 0,55% ausmacht. Die übrigen Sachschadensunfälle beliefen sich auf 329.741, was 84,81% entspricht. Innerorts gab es 37.412 Unfälle (9,62%), außerorts (ohne Autobahnen) 20.411 Unfälle (5,25%) und auf Autobahnen 5.035 Unfälle (1,29%). Insgesamt gab es 499 Getötete, 9.257 Schwerverletzte und 53.102 Leichtverletzte.

2023
Verkehrsunfälle insgesamt 388.817
Unfälle mit Personenschaden 49.463
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden 7.460
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel 2.153
Übrige Sachschadensunfälle 329.741
Ortslage – innerorts 37.412
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) 20.411
Ortslage – auf Autobahnen 5.035
Getötete 499
Schwerverletzte 9.257
Leichtverletzte 53.102

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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