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Landkreis Cham: Schwarzarbeit in Sicherheitsfirma aufgedeckt

Zoll aus Furth im Wald deckt systematische Schwarzarbeit in Sicherheitsunternehmen auf, Beihilfeverurteilung eines vermeintlichen Mitarbeiters.

Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung
Foto: Presseportal.de

Regensburg (ost)

Untersuchungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Furth im Wald des Hauptzollamts Regensburg haben ergeben, dass in einem Sicherheitsunternehmen mit Sitz im Landkreis Cham über einen längeren Zeitraum hinweg systematisch Schwarzarbeit betrieben wurde.

In der Periode von 2016 bis 2021 wurden in dem Unternehmen Gehälter von geringfügig Beschäftigten, die die damals gültige Grenze von 450 Euro pro Monat überschritten, über andere Arbeitnehmer ausgezahlt, um Sozialversicherungsbeiträge zu umgehen. Zudem wurden vermeintliche Subunternehmer eingesetzt, die tatsächlich wie reguläre Arbeitnehmer vollständig in den Betrieb integriert waren. Dadurch wurden ebenfalls erhebliche Sozialversicherungsbeiträge hinterzogen.

Darüber hinaus arbeitete ein 44-jähriger Mann über fünf Jahre hinweg als Scheinselbstständiger für das Unternehmen. Er leitete Lohnzahlungen an mindestens sechs Kolleginnen und Kollegen weiter, die schwarz beschäftigt waren, obwohl er selbst in diesem Zeitraum keine Arbeitsleistung erbrachte. Die Staatsanwaltschaft Regensburg beschuldigte ihn, in 42 Fällen Beihilfe zu einem Sozialversicherungsschaden von mehr als 43.000 Euro geleistet zu haben. Das Amtsgericht Regensburg verhängte eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 6.375 Euro.

„Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt“, betont René Matschke, Leiter des Hauptzollamts Regensburg. „Sie schadet den Beschäftigten, den ehrlichen Unternehmen und der gesamten Gesellschaft. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Furth im Wald hat durch sorgfältige Ermittlungsarbeit ein System aufgedeckt, das über Jahre hinweg auf Kosten der Allgemeinheit lief. Der Zoll wird auch weiterhin konsequent gegen illegale Beschäftigung vorgehen.“

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Mindestlohn und Minijobs

Bis September 2022 lag die Verdienstgrenze für Minijobs bei 450 Euro pro Monat. Ab Oktober 2022 wurde diese auf 520 Euro angehoben. Mit der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,82 Euro pro Stunde ab dem 1. Januar 2025 stieg die monatliche Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigungen auf 556 Euro. Ab dem 1. Januar 2026 wird der Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde erhöht; die Verdienstgrenze für Minijobs steigt damit auf 603 Euro pro Monat.

Was bedeutet „Lohnsplitting“?

Beim Lohnsplitting werden Lohnzahlungen künstlich auf verschiedene Personen aufgeteilt, um den Eindruck zu erwecken, dass einzelne Beschäftigte unter der Geringfügigkeitsgrenze verdienen. Dadurch werden bewusst Sozialversicherungsbeiträge und Steuern umgangen. In einigen Fällen werden Scheinpersonen oder andere Mitarbeiter als Zahlungsempfänger vorgeschoben, um den tatsächlichen Verdienst zu verschleiern. Diese Vorgehensweise stellt eine Form von Schwarzarbeit und Sozialversicherungsbetrug dar und ist strafbar.

Quelle: Presseportal

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