Bundespolizei macht Feststellungen in Bayern
München: 77 Tage vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen
München (ost)
Im Auftrag der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend wieder eingeführte Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch. Zwischen dem 16. September und dem 1. Dezember 2024 (einschließlich) wurden in Bayern folgende Feststellungen gemacht:
Bei 1.929 Personen wurden unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt Einreiseverhinderungs- oder aufenthaltsbeendende Maßnahmen durchgeführt (1.644 Zurückweisungen plus 285 aufenthaltsbeendende Maßnahmen). 115 Personen hatten ein Einreiseverbot für Deutschland und wurden daher an der Einreise gehindert, zusätzlich wurden 160 Schleuser festgenommen.
Die entsprechenden bundesweiten Angaben des Bundespolizeipräsidiums finden Sie unter dem Link http://presseportal.de/blaulicht/pm/73990/5921849.
Bitte beachten Sie: Die Daten basieren auf einem Sondermeldedienst der Bundespolizei und sind nicht qualitätsgesichert.
Hintergrund:
Die Kontrollen betreffen seit dem 16. September 2024 auch die Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark. An den übrigen Landgrenzen (Polen, Tschechien, Österreich und Schweiz) fanden die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen bereits zuvor statt. Die Grenzkontrollen dienen dem Schutz der inneren Sicherheit und der Reduzierung irregulärer Sekundärmigration.
Quelle: Presseportal