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Niedersachsen: Festnahme eines mutmaßlichen PKK-Mitglieds

Die Bundesanwaltschaft hat gestern in Berlin Mehmet K. festgenommen. Er wird beschuldigt, als PKK-“Sektorleiter” in Deutschland aktiv gewesen zu sein.

Foto: Depositphotos

Karlsruhe (ost)

Am gestrigen Tag (21. November 2024) wurde der türkische Staatsbürger Mehmet K. in Berlin von Beamten des Bundeskriminalamts festgenommen, aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 14. November 2024.

Zusätzlich wurden zwei Wohnungen des Beschuldigten in Berlin und Oberhausen (Nordrhein-Westfalen) durchsucht.

Der Beschuldigte wird dringend verdächtigt, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung “Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)” beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB).

Im Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Mehmet K. war von 2014 an mehrfach als hauptamtlicher Kader der PKK tätig und hatte die typischen Führungsaufgaben eines “Sektorleiters” inne. Dies beinhaltete vor allem die Koordination der organisatorischen, personellen und propagandistischen Angelegenheiten der Vereinigung. Zwischen Oktober 2014 und Juni 2015 leitete er den Sektor “Süd 2” und das Gebiet “Stuttgart”. Danach war er zumindest bis Ende 2015 Leiter des Gebiets “Köln”. Seit Juni 2024 leitete er zusätzlich zum Gebiet und der Region “Berlin” auch auf höchster Ebene für die Vereinigung in Deutschland den Sektor “Nord”. Dieser umfasst die PKK-Regionen “Hamburg”, “Berlin” und “Niedersachsen”. Der Beschuldigte gab Anweisungen an die ihm unterstellten Kader und Aktivisten und überwachte deren Umsetzung. Er war an der Organisation und Durchführung von Propagandaveranstaltungen und Versammlungen beteiligt. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit war auch die Überwachung der Sammlung von “Spendengeldern” für die PKK. Mehmet K. war der sogenannten Europaführung der Terrororganisation rechenschaftspflichtig und musste deren Anweisungen befolgen.

Heute (22. November 2024) wurde der Beschuldigte dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnete und in Vollzug setzte.

Quelle: Presseportal

nf24