Bundespolizei ermittelt vier gewaltsame Schließfachaufbrüche im Hauptbahnhof. Tatverdächtiger festgenommen und in Haftzuführung.
Schließfachaufbrüche am Hauptbahnhof, Fahndung und Festnahme
Hamburg (ost)
Nach den aktuellen Ermittlungen der Bundespolizeiinspektion Hamburg ereigneten sich am 20.05.2025 zwischen 01:30 Uhr und 03:58 Uhr vier gewaltsame Schließfachaufbrüche und Diebstähle der Geldkassetten am Hamburger Hauptbahnhof.
Ein Angestellter der DB entdeckte die Aufbrüche gegen 10 Uhr und informierte die Bundespolizei darüber. Der Schaden der vier beschädigten Schließfächer wird auf ca. 6000 EUR geschätzt. Der Wert der gestohlenen Güter wird noch ermittelt.
An einem Tatort wurde ein Brecheisen als Tatwerkzeug gefunden und sichergestellt.
Die Bundespolizei führte sofort eine Videoüberwachung der Tatorte durch. Dabei konnten die Tathandlungen anhand der Videobilder bestätigt werden. Außerdem wurden Fahndungsfotos des Täters aus der Videoüberwachung erstellt.
Mit den erstellten Fahndungsfotos konnten die eingesetzten Bundespolizisten bereits um 10:50 Uhr den Tatverdächtigen im Hamburger Hauptbahnhof identifizieren und festnehmen. Der 34-jährige Mann wurde zur Bundespolizeiwache am Hauptbahnhof Hamburg gebracht. Dort gestand der deutsche Staatsbürger die ihm vorgeworfenen Taten. Ein Atemalkoholtest ergab einen Promillewert von 0.0.
Die weiteren Ermittlungen wurden vom Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion Hamburg übernommen. Es wurde festgestellt, dass gegen den Mann noch 4 weitere Ermittlungsverfahren (3x Besonders schwerer Fall des Diebstahls, 1x Diebstahl) von der Bundespolizeiinspektion Hamburg geführt werden. In zwei Fällen soll der Tatverdächtige ebenfalls gewaltsam Schließfächer aufgebrochen haben.
Gegen ihn wurde in diesem Zusammenhang u.a. ein Strafverfahren wegen des Verbrechens „Besonders schwerer Fall des Diebstahls“ eingeleitet.
Der 34-jährige wurde vom Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion Hamburg in die Untersuchungshaftanstalt zur Haftprüfung gebracht.
Hinweise:
Im laufenden Strafverfahren können die Videobilder nicht den Medienvertretern zur Verfügung gestellt werden.
WL
Quelle: Presseportal