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Doha: Zoll am Frankfurter Flughafen

Zöllner verhindern 6.200 EURO Steuerschaden im Reiseverkehr durch Luxusuhr am Handgelenk.

Zoll Frankfurt
Foto: Presseportal.de

Frankfurt am Main (ost)

Am 24. Januar haben die Zollbeamten am Flughafen Frankfurt Passagiere und deren Gepäck aus Doha/Katar im grünen Ausgang für zollfreie Waren kontrolliert.

Ein Mann wurde von den Beamten gestoppt und nach der Herkunft seiner Uhr gefragt, die er am Handgelenk trug. Der deutsche Mann erklärte, dass er diese Uhr von einem Freund für die Reise geliehen hatte. Die Beamten baten den Reisenden, den Besitzer der Uhr zu kontaktieren, um den Sachverhalt zu klären, was mehrmals fehlschlug. Außerdem geriet der Mann in Widersprüche.

Durch Recherchen im Internet haben die Beamten den Wert der Luxusuhr festgestellt, der sich auf etwa 32.000 EUR belief. Der Mann gab an, dass ihm dieser Preis nicht bekannt war. Außerdem behauptete er irrtümlicherweise, dass er eine so hochwertige Uhr ohne Nachweise jederzeit leihen und einführen dürfe. Die fälligen Einfuhrabgaben betrugen etwa 6.200 EUR, weshalb ein Steuerstrafverfahren gegen den Reisenden eingeleitet wurde. Die Uhr wurde als Beweismittel und zur Sicherung der Einfuhrabgaben beschlagnahmt.

Zusätzliche Information:

Bei Flug- und Seereisen aus Nicht-EU-Ländern dürfen Reisende ab 15 Jahren Waren im Wert von bis zu 430 Euro zollfrei einführen. Waren, die die Freigrenzen überschreiten,

Quelle: Presseportal

nf24