Luxusuhr am Handgelenk: Reisender verschweigt Wert von 32.000 EUR, muss 6.200 EUR Einfuhrabgaben zahlen.
Doha: Zoll am Frankfurter Flughafen verhindert Steuerschaden
Frankfurt am Main (ost)
Am 24. Januar führten die Zollbeamten am Flughafen Frankfurt Kontrollen an Reisenden und deren Gepäck aus Doha/Katar im Grünen Ausgang für anmeldefreie Waren durch.
Ein Mann wurde von den Zöllnern gestoppt und nach der Herkunft seiner am Handgelenk getragenen Uhr befragt. Der deutsche Mann gab an, dass er die Uhr von einem Freund für die Reise geliehen hatte. Die Beamten forderten ihn auf, den Besitzer der Uhr zu kontaktieren, um den Sachverhalt zu klären, was mehrmals scheiterte. Zudem verstrickte sich der Mann in Widersprüche.
Durch Recherchen im Internet stellten die Beamten den Wert der Luxus-Uhr fest, der bei etwa 32.000 EUR lag. Der Mann gab an, dass ihm dieser Preis nicht bekannt war. Außerdem behauptete er irrtümlicherweise, dass er eine so teure Uhr ohne Nachweise jederzeit leihen und einführen dürfe. Die Einfuhrabgaben betrugen etwa 6.200 EUR, weshalb gegen den Reisenden ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wurde. Die Uhr wurde als Beweismittel und zur Sicherung der Einfuhrabgaben beschlagnahmt.
Zusätzliche Information:
Bei Flug- und Seereisen aus Nicht-EU-Ländern können Reisende ab 15 Jahren Waren im Wert von bis zu 430 Euro zollfrei einführen. Waren, die die Freimengen überschreiten oder Verboten und Beschränkungen unterliegen, müssen von den Reisenden im Roten Ausgang beim Zoll angegeben werden.
Quelle: Presseportal