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Yarmouk Camp: Festnahme von syrischen Milizmitgliedern und Geheimdienstmitarbeiter

Die Bundesanwaltschaft hat heute fünf Verdächtige wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen festnehmen lassen. Es wird ihnen u.a. Tötung von Zivilisten und Folter vorgeworfen.

Foto: Depositphotos

Karlsruhe (ost)

Heute (3. Juli 2024) hat die Bundesanwaltschaft aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 6. Juni 2024

die staatenlosen syrischen Palästinenser

Jihad A.

Mahmoud A. Sameer S. und Wael S.

sowie den syrischen Staatsangehörigen

Mazhar J.

verhaften lassen. Die Festnahmen von Jihad A., Mazhar J. und Sameer S. fanden in Berlin statt; Mahmoud A. wurde in Frankenthal (Pfalz) und Wael S. bei Boizenburg (Mecklenburg-Vorpommern) festgenommen. In Essen wurden die Räumlichkeiten eines weiteren beschuldigten, der sich auf freiem Fuß befand, durchsucht.

Die festgenommenen Beschuldigten stehen unter dringendem Verdacht, Zivilisten getötet und versucht zu haben, Zivilisten getötet zu haben, was als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen (§ 7 Abs. 1 Nr. 1, § 8 Abs. 1 Nr. 1 VStGB, §§ 22, 23 StGB) betrachtet wird. Mahmoud A., Mazhar J., Sameer S. und Wael S. werden auch der Folter beschuldigt (§ 7 Abs. 1 Nr. 5, § 8 Abs. 1 Nr. 3 VStGB), im Fall von Mahmoud A. und Mazhar J. zusammen mit Freiheitsberaubung (§ 7 Abs. 1 Nr. 9 VStGB). Mahmoud A. soll außerdem Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form von Freiheitsberaubung mit Todesfolge (§ 7 Abs. 1 Nr. 9, Abs. 3 VStGB) sowie Kriegsverbrechen gegen Eigentum (§ 9 Abs. 1 VStGB) begangen haben.

In den Haftbefehlen wird den Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Spätestens seit Ende April 2011 ging das Regime in Syrien mit zunehmender Gewalt gegen Kritiker im Land vor. Das Ziel war es, die damalige Protestbewegung bereits frühzeitig zu unterdrücken und die Bevölkerung einzuschüchtern. Überall im Land wurden tatsächliche oder vermeintliche Oppositionelle inhaftiert, gefoltert und oft getötet. Anfang 2012 eskalierten die Spannungen in Syrien zu einem ausgedehnten Bürgerkrieg, bei dem sich vor allem staatliche syrische Kräfte und bewaffnete oppositionelle Gruppen bekämpften.

Jihad A., Mahmoud A., Sameer S. und Wael S. waren ab dem Frühjahr 2011 Mitglieder der bewaffneten Miliz „Free Palestine Movement“ (FPM) in Syrien. Die Miliz kontrollierte damals im Auftrag des syrischen Regimes Al Yarmouk. Dieses Stadtviertel in Damaskus war aus einem palästinensischen Flüchtlingslager entstanden und hauptsächlich von Palästinensern bewohnt. Ab Juli 2013 wurde Al Yarmouk vom syrischen Regime vollständig abgeriegelt. Dadurch kam es unter den Bewohnern zu einem Mangel an Nahrung, Wasser und medizinischer Versorgung. Die FPM arbeitete eng mit dem syrischen Militärischen Geheimdienst, insbesondere den Abteilungen 227 und 235, zusammen. Der Beschuldigte Mazhar J. war Mitarbeiter der Abteilung 235, der sogenannten Palästina-Abteilung.

Am 13. Juli 2012 beteiligten sich alle Beschuldigten an der gewaltsamen Niederschlagung einer friedlichen Demonstration gegen die syrische Regierung in Al Yarmouk. Sie schossen zusammen mit anderen Mittätern gezielt auf Demonstranten. Mindestens sechs Personen starben an ihren Verletzungen, und weitere Opfer wurden teilweise schwer verletzt.

Zusätzlich misshandelten Mahmoud A., Mazhar J., Sameer S. und Wael S. wiederholt Zivilisten aus Al Yarmouk massiv körperlich. Die Vorfälle ereigneten sich zwischen Mitte 2012 und 2014 unter anderem an Checkpoints, die von der FPM und anderen regimetreuen Milizen eingerichtet wurden, um das Betreten oder Verlassen des Stadtviertels zu kontrollieren. Die Opfer wurden mit Fäusten und Gewehrkolben gegen den Kopf geschlagen oder mit Fußtritten traktiert. Mahmoud A. übergab eine betroffene Person dem syrischen Militärischen Geheimdienst zur Inhaftierung und Folterung. Außerdem zwang er an einem Checkpoint eine Frau, unter Androhung einer Vergewaltigung, ihren minderjährigen Sohn gegen Übergabe von Familienschmuck freizulassen. Mazhar J. veranlasste ebenfalls die Festnahme eines Mannes und misshandelte das Opfer persönlich im Gefängnis der Abteilung 235.

Am 16. April 2013 exekutierten Mitglieder der Geheimdienstabteilung 227 im Damaszener Stadtteil At-Tadamon mindestens 41 Zivilisten bei einer geplanten Massenexekution. Drei der Opfer waren kurz zuvor von Mahmoud A. und anderen Mittätern an einem Checkpoint in Al Yarmouk festgenommen und an die Abteilung 227 übergeben worden.

Das Landeskriminalamt Berlin und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz sind mit den Ermittlungen betraut. Für die heutigen Festnahmen und Durchsuchungen waren auch Beamte der Landeskriminalämter Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen im Einsatz. Sie wurden vom Bundeskriminalamt und von Europol unterstützt. Drei weitere mutmaßliche FPM-Mitglieder, die sich unter anderem an der Niederschlagung der Demonstration in Al Yarmouk am 13. Juli 2012 beteiligt haben sollen, wurden gleichzeitig in Schweden festgenommen. Das Verfahren gegen diese Personen wird von der schwedischen nationalen Staatsanwaltschaft geführt. Die Ermittlungen wurden im Rahmen der gemeinsamen Ermittlungsgruppe „Caesar“ koordiniert.

Die festgenommenen Beschuldigten in Deutschland werden heute und morgen dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

Quelle: Presseportal

nf24