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Gifhorn: Polizei warnt vor unseriösen Handwerkern

Im Landkreis Gifhorn warnen die Behörden vor betrügerischen Handwerkern, die vor allem ältere Menschen um ihr Geld bringen. Die Täter nutzen fragwürdige Methoden und verlangen Barzahlung ohne Quittung.

Foto: unsplash

LK Gifhorn (ost)

Im Landkreis Gifhorn tauchen regelmäßig Personen auf, die vorgeben Handwerker zu sein und ältere Menschen mit fragwürdigen Methoden um ihr Geld zu bringen versuchen. Die Polizeiinspektion Gifhorn warnt eindringlich vor dieser bekannten Masche.

Die Vorgehensweise der Täter:

Die Betrüger – meist männlich und in kleinen Gruppen unterwegs – erscheinen unerwartet in Wohngebieten oder auf ländlichen Grundstücken. Oft legen sie Visitenkarten in Briefkästen oder sprechen gezielt Personen an, die sich im Garten oder vor dem Haus aufhalten. Es werden spontane Arbeiten wie Pflaster- oder Dachreinigungen, Rückschnitt von Sträuchern, Rasenpflege oder Vertikutieren angeboten. Der Einstieg ist freundlich und unaufdringlich. Es wird ein vermeintlich günstiger Preis genannt, der handschriftlich auf einem Notizzettel oder einer simplen „Rechnung“ festgehalten und zur Unterschrift vorgelegt wird. Eine Kopie dieser Vereinbarung erhalten die Betroffenen in der Regel jedoch nicht.

Sobald die Arbeiten beginnen, ändert sich die Situation: Plötzlich werden zusätzliche Kosten erhoben – beispielsweise aufgrund von „unerwartetem Mehraufwand“. Oft wird eine sofortige Barzahlung verlangt, jedoch ohne Quittung. Am nächsten Tag erscheint ein Täter erneut und behauptet, die erste Zahlung sei zu niedrig gewesen. In vielen Fällen brechen die Männer dann den Kontakt ab – weitere Arbeiten werden nicht durchgeführt.

In manchen Fällen enthalten die handschriftlichen Vereinbarungen auch Klauseln, nach denen bis zu 30 % des ursprünglich vereinbarten Preises gezahlt werden sollen – selbst wenn die Arbeiten nicht oder nur teilweise ausgeführt wurden. Diese Klauseln werden gezielt eingesetzt, um weiteren Zahlungsdruck aufzubauen.

Auch bei der Barzahlung ist besondere Vorsicht geboten: Täter verwenden mitunter Tricks beim Geldzählen, indem sie unbemerkt Scheine beiseitelegen und anschließend behaupten, es sei zu wenig übergeben worden. Die Betroffenen werden dann unter Vorwand aufgefordert, weiteres Bargeld zu holen.

Charakteristisch ist:

Kein Eintrag als ortsansässige Firma Kein erkennbares Reisegewerbe Keine nachvollziehbaren Verträge oder Rechnungen Unklare oder sich ändernde Preisabsprachen Schlechte oder unvollständige Ausführung der Arbeiten Verwendung minderwertiger Geräte und Materialien

Die Polizei empfiehlt dringend zur Vorsicht:

Tätigen Sie keine Barzahlung ohne Quittung! Unterschreiben Sie keine unvollständigen oder unklaren Dokumente! Bestehen Sie auf einer schriftlichen, vollständigen Rechnung mit allen Angaben zur Firma! Prüfen Sie Preise und Vertragsklauseln sorgfältig – lassen Sie sich nicht unter Druck setzen! Kontaktieren Sie im Zweifelsfall die Polizei – wir helfen weiter!

Quelle: Presseportal

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