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Osnabrück: Haftstrafe für Mann aus Meppen

Ein Mann aus Meppen wurde zu zehn Monaten Haft verurteilt, nachdem der Zoll Leistungsbetrug aufdeckte und er unrechtmäßig 3.060 Euro kassierte.

Bild: Zoll
Foto: Presseportal.de

Osnabrück (ost)

Das Amtsgericht Westerstede verurteilte einen Leistungsbezieher zu einer Haftstrafe von zehn Monaten aufgrund von Untersuchungen des Hauptzollamts Osnabrück.

Der bereits rechtskräftig Verurteilte erhielt Leistungen gemäß dem Sozialgesetzbuch. Im April 2023 und im Juli 2023 nahm der Beschuldigte jeweils eine Beschäftigung auf, ohne dies dem Leistungsträger zu melden. Dadurch konnte er unrechtmäßig etwa 3.060 Euro an Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch erhalten.

Durch eine automatisierte Überprüfung kam die Agentur für Arbeit dem Angeklagten auf die Spur. Regelmäßig werden die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten abgeglichen. Da der Mann gleichzeitig Sozialleistungen und ein Gehalt von seinen Arbeitgebern bezog, leitete das Hauptzollamt Osnabrück Ermittlungen ein, die schließlich zur Anklage wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führten.

Der Angeklagte hätte den Leistungsträger unverzüglich informieren müssen, als er die beruflichen Tätigkeiten aufnahm. Dies hatte er trotz entsprechender Hinweise versäumt.

1 Bilddatei Quelle: Hauptzollamt Osnabrück

Quelle: Presseportal

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