Bei zwei Fahrzeugführern ergaben sich Anhaltspunkte auf Drogenbeeinflussung im Straßenverkehr. Kontrollen fanden am 19.05.2025 und am 20.05.2025 statt, mit Blutprobenentnahme und Fahrverbot.
Wietzen: Zwei Fahrzeugführer unter Drogeneinfluss
Nienburg (ost)
Bei zwei Autofahrern wurde der Verdacht auf Drogenkonsum im Straßenverkehr festgestellt.
Am Montag, den 19.05.2025, führten Beamte um 10:40 Uhr eine Kontrolle an einem Mercedes am Berliner Ring in Nienburg durch. Der 29-jährige Fahrer aus Delmenhorst stand im Verdacht, Betäubungsmittel konsumiert zu haben. Dieser Verdacht wurde durch Voruntersuchungen bestätigt. Eine Blutprobe wurde entnommen und die Weiterfahrt untersagt.
Am Dienstag, den 20.05.2025, kontrollierten Beamte um 00:10 Uhr einen 21-jährigen Audi-Fahrer aus Wietzen an der Verdener Landstraße in Nienburg. Ein freiwilliger Urinvortest ergab einen positiven THC-Befund. Daraufhin wurde auch bei ihm eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt.
Quelle: Presseportal
Statistiken zur Drogenkriminalität in Niedersachsen für 2022/2023
Die Drogenraten in Niedersachsen zwischen 2022 und 2023 zeigen eine leichte Steigerung. Im Jahr 2022 wurden 35.970 Fälle erfasst, wovon 33.839 gelöst wurden. Es gab insgesamt 30.300 Verdächtige, darunter 26.376 Männer und 3.924 Frauen. 7.947 der Verdächtigen waren nicht-deutscher Herkunft. Im Jahr 2023 stieg die Anzahl der erfassten Fälle auf 36.058, wobei 33.800 Fälle gelöst wurden. Die Anzahl der Verdächtigen sank auf 29.653, wovon 25.755 Männer und 3.898 Frauen waren. 8.584 der Verdächtigen waren nicht-deutscher Herkunft. Im Vergleich dazu hatte Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 die höchste Anzahl an erfassten Drogenfällen in Deutschland mit 73.917 Fällen.
2022 | 2023 | |
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Anzahl erfasste Fälle | 35.970 | 36.058 |
Anzahl der aufgeklärten Fälle | 33.839 | 33.800 |
Anzahl der Verdächtigen | 30.300 | 29.653 |
Anzahl der männlichen Verdächtigen | 26.376 | 25.755 |
Anzahl der weiblichen Verdächtigen | 3.924 | 3.898 |
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen | 7.947 | 8.584 |
Quelle: Bundeskriminalamt