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Damaskus: Verhaftung eines Mitarbeiters der Al Khatib-Abteilung wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Die Bundesanwaltschaft hat Fahad A. festgenommen, der dringend verdächtigt wird, Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben.

Foto: Depositphotos

Karlsruhe (ost)

Heute (27. Mai 2025) hat die Bundesanwaltschaft Fahad A., einen syrischen Staatsangehörigen, in Primasens (Rheinland-Pfalz) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 19. Mai 2025 festnehmen lassen.

Dem Beschuldigten wird dringend vorgeworfen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 Abs. 1 Nrn. 1, 5 und 9 VStGB) begangen zu haben, darunter Tötung, Folter und Freiheitsberaubung.

Der Haftbefehl beschuldigt Fahad A. im Wesentlichen, zwischen Ende April 2011 und Mitte April 2012 als Wärter in einem Gefängnis des syrischen Allgemeinen Geheimdienstes in Damaskus an Verhören teilgenommen zu haben, bei denen Gefangene misshandelt und getötet wurden.

Heute wird der Beschuldigte dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der über die Vollstreckung des Haftbefehls entscheiden wird.

Quelle: Presseportal

nf24