Die Bundespolizei in Nordrhein-Westfalen verbietet vorübergehend das Mitführen von gefährlichen Gegenständen an 16 Bahnhöfen, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Essen Hauptbahnhof: Allgemeinverfügung der Bundespolizei NRW zum Mitführverbot gefährlicher Gegenstände an Bahnhöfen

Sankt Augustin (ost)
Die Bundespolizei in Nordrhein-Westfalen hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die vorübergehend das Mitführen von gefährlichen Gegenständen an Bahnhöfen verbietet. Ziel der Verfügung ist es, die Sicherheit und Ordnung in den öffentlichen Verkehrsbereichen, insbesondere an Bahnhöfen, zu gewährleisten und potenzielle Gefahren präventiv zu reduzieren.
Sankt Augustin – Vom 31.12.2025 bis zum 01.01.2026 gilt an insgesamt 16 Bahnhöfen in Nordrhein-Westfalen das Mitführverbot für gefährliche Gegenstände. Die betroffenen Bahnhöfe sind: Dortmund Hbf, Bochum Hbf, Essen Hbf, Gelsenkirchen Hbf, Recklinghausen Hbf, Hagen Hbf, Münster Hbf, Bielefeld Hbf, Hamm Hbf, Düsseldorf Hbf, Duisburg Hbf, Mönchengladbach Hbf, Wuppertal Hbf, Oberhausen Hbf, Köln Hbf, Bonn Hbf.
Der Geltungsbereich umfasst im genannten Zeitraum das Gebäude des jeweiligen Bahnhofs sowie die Gleisanlagen.
Um die Verfügung durchzusetzen, wird die Bundespolizei verstärkt Kontrollen an den betroffenen Bahnhöfen durchführen. Reisende müssen damit rechnen, dass vermehrt Gepäckstücke und Taschen auf das Mitführen gefährlicher Gegenstände überprüft werden. Verstöße gegen das Mitführverbot können zu einem Platzverweis, einem Bahnhofsverbot oder einem Beförderungsausschluss führen oder mit einem Zwangsgeld geahndet werden. Bei Verstößen gegen das Waffengesetz können Ordnungswidrigkeiten oder strafrechtliche Konsequenzen drohen. Das Mitführverbot gilt für gefährliche Gegenstände wie Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen (z.B. Messer, Beile und Pistolen), Luftdruck- und CO2-Waffen sowie alle anderen Objekte, die potenziell schwere Verletzungen verursachen können.
Weitere Informationen zur Allgemeinverfügung, einschließlich Ausnahmen und Begriffsbestimmungen, finden Sie auf der Website der Bundespolizei (www.bundespolizei.de). Außerdem sind in den betroffenen Bahnhöfen Plakate angebracht, die auf das bevorstehende Verbot hinweisen.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der jeweiligen örtlich zuständigen Bundespolizeiinspektion:
Bundespolizeiinspektion Dortmund
0231 / 5622 47 – 1012 presse.do@polizei.bund.de für die Bahnhöfe Dortmund, Bochum, Essen, Gelsenkirchen und Recklinghausen
Bundespolizeiinspektion Münster
0251 / 97437 – 1011 presse.ms@polizei.bund.de für die Bahnhöfe Hagen, Münster, Bielefeld und Hamm
Bundespolizeiinspektion Düsseldorf
0211 / 179276 – 151 presse.d@polizei.bund.de für die Bahnhöfe Düsseldorf, Duisburg, Mönchengladbach, Wuppertal und Oberhausen
Bundespolizeiinspektion Köln
0221 / 16093 – 1400 presse.k@polizei.bund.de für die Bahnhöfe Köln und Bonn
Quelle: Presseportal








