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Haftbefehl bei Ausreisekontrolle am Flughafen Köln/Bonn

Die Bundespolizei vollstreckte einen offenen Haftbefehl bei einem 46-jährigen Polen, der für den Flug nach Palma de Mallorca kontrolliert wurde. Der Mann konnte den geforderten Geldbetrag vollständig begleichen und wurde daraufhin aus der polizeilichen Maßnahme entlassen.

Bild Bundespolizei
Foto: Presseportal.de

Flughafen Köln/Bonn (ost)

Während einer zufälligen Ausreisekontrolle am Flughafen Köln/Bonn gelang es der Bundespolizei am Montag, den 5. Januar 2026, einen Fahndungstreffer zu erzielen. Bei der Überprüfung eines 46-jährigen Polen, der nach Palma de Mallorca fliegen wollte, wurde festgestellt, dass ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Münster gegen ihn vorlag.

Der Mann war wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs zur Verhaftung ausgeschrieben. Er war wegen Beleidigung rechtskräftig verurteilt worden, und es hätte entweder eine Geldstrafe von 1.886 Euro oder eine Freiheitsstrafe von 15 Tagen gegeben.

Die Bundespolizei nahm den Mann mit zur Dienststelle. Dort wurde der Haftbefehl vorgelesen und der Mann wurde ordnungsgemäß informiert.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen zahlte der Mann den geforderten Geldbetrag vollständig.

Nach der Zahlung wurde der Haftbefehl aufgehoben und der Mann aus der polizeilichen Maßnahme entlassen.

Quelle: Presseportal

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