Die Bundespolizei kontrollierte einen 31-jährigen Armenier mit Haftbefehl wegen Betruges. Nach Zahlung der Geldstrafe konnte er Haftstrafe abwenden.
Kleve – Kempen – Niederkrüchten: Haftbefehl auf der Autobahn 52

Kleve – Kempen – Niederkrüchten (ost)
Am Abend des 8. Januar 2026 führte die Bundespolizei im Zuge der vorübergehend wieder eingeführten Grenzkontrollen auf der Autobahn 52 an der Ausfahrt Elmpt eine Überprüfung bei einem 31-jährigen Armenier durch. Der Mann war zuvor als Fahrer eines in Frankreich zugelassenen PKWs in das Land eingereist. Durch den vorgelegten französischen Aufenthaltstitel wurden die persönlichen Daten des Armeniers in den polizeilichen Datenbanken überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf einen Haftbefehl wegen Betrugs gegen ihn erlassen hatte. Der Verurteilte beglich die fällige Geldstrafe von 1500 Euro bei der Bundespolizei und konnte somit die drohende 50-tägige Haftstrafe vermeiden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte er seine Reise fortsetzen.
Quelle: Presseportal








