Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Bielefeld hat Unregelmäßigkeiten bei der Einhaltung des Mindestlohns im Taxi- und Mietwagengewerbe festgestellt. Die Prüfungen ergaben insgesamt acht Fälle, die weiter aufgeklärt werden müssen.
Minden: Zoll prüft Taxi- und Mietwagengewerbe, Mindestlohnverstöße aufgedeckt
Bielefeld (ost)
Das Amt für Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Bielefeld (FKS) hat in mehreren Tagen letzte Woche eine konzentrierte Überprüfung des Taxi- und Mietwagengewerbes im gesamten Bezirk durchgeführt.
Die Mitarbeiter überprüften vor allem die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, die Rechtmäßigkeit des Bezugs von Sozialleistungen im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit sowie das Vorhandensein der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen bei der Beschäftigung von Ausländern. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde seit dem 1. Januar 2025 gilt auch für das Taxi- und Mietwagengewerbe.
Die Standorte der FKS in Bielefeld, Hamm, Herford und Paderborn waren an dieser Aktion des Hauptzollamtes Bielefeld beteiligt. Der Bielefelder Zoll wurde von den Finanzämtern in Minden und Paderborn unterstützt. Insgesamt wurden im Rahmen der Prüfmaßnahmen 66 Fahrer an verschiedenen Taxiständen befragt.
Die Überprüfungen des Hauptzollamtes ergaben in acht Fällen Unregelmäßigkeiten, die weiter untersucht werden müssen. In fünf Fällen handelt es sich um Verstöße gegen den Mindestlohn und in zwei Fällen besteht der Verdacht der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen. Außerdem wurde in einem Fall die Pflicht zur Mitführung von Ausweisdokumenten nicht eingehalten.
An die Überprüfungen der letzten Woche schließen sich nun, besonders im Hinblick auf die Überwachung der Einhaltung der Mindestlohnvorschriften, detaillierte Überprüfungen der Geschäftsunterlagen, insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung, bei den Taxi- und Mietwagenfirmen an.
Quelle: Presseportal