Die Staatsanwaltschaft Münster und das Hauptzollamt Münster vollstreckten heute zwei Haftbefehle und durchsuchten mehrere Objekte wegen Wiederholungsbetrugs im Baugewerbe.
Osnabrück: Haftbefehle und Durchsuchungen im Baugewerbe
Münster (ost)
Im Namen der Staatsanwaltschaft Münster hat das Hauptzollamt Münster heute früh zwei Haftbefehle in Münster und Senden vollstreckt und durchsucht derzeit noch mehrere Objekte. Die Anschuldigungen richten sich hauptsächlich gegen zwei Männer und eine Frau und beinhalten das Zurückhalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt sowie Betrug.
Nach Informationen des Zolls soll der Hauptverdächtige, der heute 33 Jahre alt ist, ein Bauunternehmen geführt haben, ohne seine Angestellten zur Sozialversicherung anzumelden oder Beiträge an die entsprechenden Berufsgenossenschaften zu zahlen. Er wird nach derzeitiger Einschätzung der Ermittlungsbehörden von den anderen beiden Verdächtigen unterstützt: einer 54-jährigen Frau, die zeitweise als angebliche Strohfrau die Geschäfte des Unternehmens geführt haben soll, und einem 61-jährigen Mann, der unter anderem als Arbeiter für das Unternehmen tätig ist.
Das Hauptzollamt Münster hatte bereits 2022 aufgrund derselben und weiterer Vergehen die Wohnung des 33-jährigen Hauptbeschuldigten durchsucht und belastendes Material gefunden. Deshalb wird derzeit ein Strafverfahren gegen ihn beim Amtsgericht Münster geführt.
Dies hindert den 33-Jährigen jedoch ersten Erkenntnissen zufolge nicht daran, seine illegalen Handlungen fortzusetzen. Der Beschuldigte soll sehr heimlich vorgegangen sein: Neben der Verschleierung seines Wohnorts und der Verlegung seiner Konten ins Ausland soll er nicht dauerhaft selbst das Unternehmen geführt haben, sondern zwischenzeitlich die 54-jährige Beschuldigte als Strohfrau zur Geschäftsführerin und Firmeninhaberin eingesetzt haben. Ein 61-jähriger Arbeiter, der auf den Baustellen für das Bauunternehmen tätig ist, soll diese Beschuldigten unterstützt haben, indem er in die Geschäftsführung inklusive der vorgeworfenen illegalen Handlungen eingebunden sein soll.
Früh am Morgen hat der Zoll heute mit Unterstützung einer Sondereinheit der Bundespolizei den Hauptverdächtigen in seiner Wohnung festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Münster hatte zuvor einen Haftbefehl gegen den 33-Jährigen wegen Flucht- und Wiederholungsgefahr erwirkt.
Auch der 61-jährige Angestellte wurde festgenommen. Gegen ihn lag bereits ein offener Haftbefehl wegen Verstoßes gegen Bewährungsauflagen aus einem anderen Verfahren vor.
Gleichzeitig begann der Zoll mit der Durchsuchung der insgesamt sieben Objekte, darunter vier Wohnungen und drei Geschäftsobjekte. Diese Durchsuchung dauert derzeit noch an.
Eine besondere Aufgabe haben dabei die drei Zollhunde im Einsatz. Sie sollen verstecktes Bargeld aufspüren. Dieses soll beschlagnahmt und im Falle einer Verurteilung zur Deckung der staatlichen Forderungen gegen die Beschuldigten verwendet werden.
Insgesamt sind heute fast 110 Einsatzkräfte der Hauptzollämter Münster und Osnabrück, fast 40 Bundespolizistinnen und -polizisten sowie mehrere Vertreterinnen und Vertreter der Staatsanwaltschaft bzw. der Kommunen im Einsatz.
Dem heutigen Einsatz gingen monatelange Ermittlungen voraus. Erste Erkenntnisse sind im Laufe des Tages zu erwarten. Die Ermittlungen, die sich auch noch gegen eine weitere Frau wegen eventueller Unterstützungshandlungen richten, dauern an.
Quelle: Presseportal