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Sankt Augustin: Allgemeinverfügung für Hauptbahnhof Münster

Die Bundespolizei verbietet das Mitführen von gefährlichen Gegenständen und Glasflaschen am Samstag aufgrund von geplanten Versammlungen.

Foto: Depositphotos

Münster (ost)

Am kommenden Samstag, den 5. Juli, hat die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Münster erlassen, die das Tragen von gefährlichen Gegenständen und Glasflaschen verbietet.

Der „Freundeskreis Siegfried Borchardt“ hat für Samstag eine Demonstration in Münster angemeldet. Als Reaktion darauf wurden vier Gegendemonstrationen angemeldet. Um eine friedliche An- und Abreise der Teilnehmer zu gewährleisten, wird die Bundespolizei den Hauptbahnhof Münster am Samstag mit starken Kräften überwachen. Es kann zu vorübergehenden Beeinträchtigungen und Sperrungen im Hauptbahnhof kommen.

Die Allgemeinverfügung soll die Sicherheit im Hauptbahnhof erhöhen und als Gefahrenfilter für die Versammlungen in der Innenstadt dienen. Sie gilt am Samstag, den 5. Juli 2025, von 00:00 Uhr bis 23:59 Uhr. Verboten sind gefährliche Gegenstände wie Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie alle Arten von Messern und Glasflaschen. Auch Nachbildungen von Schusswaffen, Schlagstöcke und Reizstoffsprühgeräte fallen unter die Verfügung. Bei Verstößen gegen das Verbot können Zwangsgelder, Bußgelder oder Strafverfahren verhängt werden.

Die genauen Bestimmungen und Ausnahmen sind in der Allgemeinverfügung aufgeführt. Sie ist auf der Website www.bundespolizei.de veröffentlicht und unter folgendem Link abrufbar:

https://t1p.de/1s3gi

Zusätzlich werden im Hauptbahnhof Münster Plakate angebracht, die auf die bestehende Verbotszone hinweisen.

Quelle: Presseportal

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