Bundespolizei kontrolliert 18-Jährigen, der illegal Schreckschusspistole führt. Waffe beschlagnahmt, Mann muss wegen Verstoßes gegen Waffengesetz verantworten.
Schreckschusswaffe am Dortmunder Hauptbahnhof gefunden
Dortmund (ost)
Am Morgen des 19. Juni an einem Feiertag, überprüften Bundespolizisten einen deutschen Staatsbürger am Dortmunder Hauptbahnhof. Eine Befragung des Mannes führte zur Entdeckung eines Gegenstandes, den er nicht bei sich haben durfte.
Um 07:30 Uhr führten die Beamten eine Kontrolle am Hauptbahnhof bei dem 18-Jährigen durch. Sie fragten ihn, ob er gefährliche oder verbotene Gegenstände bei sich trug. Er gab an, dass er eine Schreckschusspistole dabei hatte. Er behauptete jedoch, einen kleinen Waffenschein zu besitzen.
Bei einer nachfolgenden Durchsuchung fanden die Beamten die Schreckschusswaffe im Hosenbund.
Der Hagener zeigte den Beamten seinen kleinen Waffenschein. Um eine Waffe führen zu dürfen, muss er laut Waffengesetz auch seinen Personalausweis oder Reisepass bei sich haben. Allerdings hatte der Mann kein Ausweisdokument dabei.
Daher durfte er laut Waffengesetz trotz Vorzeigens/Besitzes dieses Waffenscheins die Schreckschusswaffe nicht führen und die Polizisten beschlagnahmten sie.
Danach belehrten die Einsatzkräfte den Deutschen, und er gab an, dass er sie zur Selbstverteidigung bei sich trug.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der 18-Jährige seine Reise fortsetzen und muss sich nun wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.
Quelle: Presseportal