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Schwerer Unfall an „Zebrastreifen“ in Bottrop

Eine 22-Jährige wurde von einem Autofahrer erfasst und schwer verletzt. Die Polizei warnt vor hohen Bußgeldern bei Verstößen an Fußgängerüberwegen.

Foto: Depositphotos

Recklinghausen (ost)

Ein 22-jähriges Mädchen aus Bottrop versuchte, an der Hans-Böckler-Straße (Höhe Hermann-Löns-Straße) einen Fußgängerüberweg, den „Zebrastreifen“, zu überqueren. Am Donnerstagabend (ca. 21:15 Uhr) wurde sie von einem 24-jährigen Autofahrer aus Bottrop erfasst und erlitt dabei schwere Verletzungen. Ein Rettungswagen brachte die Frau in ein Krankenhaus. Der Autofahrer war in Richtung A2 unterwegs.

Informationen der Polizei:

Selbst ohne Unfall können bei Verstößen an Fußgängerüberwegen hohe Bußgelder drohen. Wenn ein Fahrzeugführer dem Vorrang am „Zebrastreifen“ nicht gewährt oder nicht durch angemessene Geschwindigkeit die Warteabsicht erkennen lässt, muss er mit einer Geldstrafe von 80 Euro (zzgl. Gebühren) und einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen. Geht das Fehlverhalten mit einer Gefährdung einher, steigt das Bußgeld auf 100 Euro; bei einer Schädigung (Unfall) auf 120 Euro – jeweils mit einem Punkt verbunden. Der Vorrang gemäß § 26 StVO gilt für Fußgänger sowie Nutzer von Rollstühlen und Krankenfahrstühlen. Radfahrer haben diesen Vorrang nur, wenn sie ihr Fahrrad über den Überweg schieben.

Eine spezielle Schutzpflicht gilt für Kinder: Gemäß § 3 Abs. 2a StVO ist ihnen am Fußgängerüberweg immer Vorrang zu gewähren, um jegliche Gefährdung auszuschließen. Die erhöhte Sorgfaltspflicht der Fahrzeugführer gilt unabhängig davon, ob das Kind zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs ist. Dennoch sollten auch Kinder ihr Fahrrad vor dem Überqueren eines Fußgängerüberwegs schieben. Dies erhöht nicht nur die eigene Sichtbarkeit und Sicherheit, sondern stellt auch sicher, dass sie rechtlich eindeutig den vollen Vorrang eines Fußgängers genießen.

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Verkehrsunfällen in Nordrhein-Westfalen für 2023

Im Jahr 2023 gab es insgesamt 637.365 Verkehrsunfälle in Nordrhein-Westfalen. Davon waren 63.250 Unfälle mit Personenschaden, was 9,92% aller Unfälle ausmacht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 13.559 Fälle aus, was 2,13% entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel wurden in 3.764 Fällen registriert, was 0,59% aller Unfälle ausmacht. Die restlichen Sachschadensunfälle beliefen sich auf 556.792, was 87,36% entspricht. Innerorts ereigneten sich 55.296 Unfälle (8,68%), außerorts (ohne Autobahnen) 17.437 (2,74%) und auf Autobahnen 6.889 (1,08%). Insgesamt gab es 450 Getötete, 11.172 Schwerverletzte und 68.000 Leichtverletzte.

2023
Verkehrsunfälle insgesamt 637.365
Unfälle mit Personenschaden 63.250
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden 13.559
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel 3.764
Übrige Sachschadensunfälle 556.792
Ortslage – innerorts 55.296
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) 17.437
Ortslage – auf Autobahnen 6.889
Getötete 450
Schwerverletzte 11.172
Leichtverletzte 68.000

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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