Ein PKW-Fahrer unter Drogeneinfluss drehte am 08.06.2025 zwei Runden im Kreisverkehr, wurde von Polizisten gestoppt und musste eine Blutprobe abgeben.
Senne: Zweifache Fahrt durch Kreisverkehr

Bielefeld (ost)
HC/ Bielefeld- Senne- Am Sonntag, dem 08.06.2025, haben Polizisten einen Autofahrer kontrolliert, der nach dem Konsum von Drogen zwei Runden im Kreisverkehr gedreht hat.
Während einer Streifenfahrt um 04:55 Uhr haben Polizeibeamte einen Mini bemerkt. Sie haben beobachtet, wie der Fahrer des Minis zweimal den Kreisverkehr an der Karl-Triebold-Straße / Friedrichsdorfer Straße durchfahren hat.
Die Polizisten sind dem Mini gefolgt und haben den Fahrer in der Senner Straße angehalten. Bei der Überprüfung des 27-jährigen Bielefelders hat er zugegeben, Alkohol getrunken zu haben. Die Polizisten hatten jedoch den Verdacht, dass der Bielefelder Drogen konsumiert haben könnte. Ein Drogenvortest hat dies bestätigt. Ein Arzt hat dann im Krankenhaus eine Blutprobe des 27-Jährigen entnommen.
Quelle: Presseportal
Statistiken zur Drogenkriminalität in Nordrhein-Westfalen für 2022/2023
Die Drogenraten in Nordrhein-Westfalen zwischen 2022 und 2023 sind gestiegen. Im Jahr 2022 wurden 70510 Fälle registriert, während es im Jahr 2023 bereits 73917 Fälle waren. Die Anzahl der gelösten Fälle stieg von 63352 auf 65532. Die Anzahl der Verdächtigen sank von 56367 auf 57879. Die meisten Verdächtigen waren im Jahr 2023 männlich, insgesamt 51099, während 6780 weibliche Verdächtige registriert wurden. Die Anzahl der nicht-deutschen Verdächtigen stieg von 16655 auf 18722. Im Vergleich zu der Region in Deutschland mit den meisten registrierten Drogenfällen im Jahr 2023 – 73917 – liegt Nordrhein-Westfalen auf ähnlichem Niveau.
2022 | 2023 | |
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Anzahl erfasste Fälle | 70.510 | 73.917 |
Anzahl der aufgeklärten Fälle | 63.352 | 65.532 |
Anzahl der Verdächtigen | 56.367 | 57.879 |
Anzahl der männlichen Verdächtigen | 49.610 | 51.099 |
Anzahl der weiblichen Verdächtigen | 6.757 | 6.780 |
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen | 16.655 | 18.722 |
Quelle: Bundeskriminalamt