Beamte der Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim stellten bei Kontrollen am 21.01.2026 mehrere Verstöße fest. Fahrer erwarten Anzeigen aufgrund von verschiedenen Verstößen.
A 61/Rheinhessen: Kontrollen von LKW

A 61/Rheinhessen (ost)
Während der Überwachung von Lastkraftwagen konnten Polizeibeamte der Autobahnpolizeistation Gau-Bickelheim am 21.01.2026 am Nachmittag mehrere Verstöße feststellen. Die Überprüfungen fanden jeweils auf dem Parkplatz Steingewann an der A 61 bei Zotzenheim statt, wohin die Fahrzeuge geleitet wurden. Bei der Kontrolle eines Klein-LKW mit Anhänger stellten die Beamten gegen 13 Uhr fest, dass der 29-jährige Fahrer nicht die erforderliche Fahrerlaubnisklasse für diese Kombination besaß und den Anhänger nicht hätte ziehen dürfen. Er musste ihn vor Ort stehen lassen. Ihn erwartet eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Bei einem 21-Jährigen, der Möbel mit einem 3,5-Tonner Klein-LKW transportierte, wurde gegen 13:30 Uhr eine offensichtliche Überladung festgestellt. Eine Wiegung ergab eine Überladung von 1400 Kilogramm. Der 21-Jährige musste abladen, um sein Gewicht zu reduzieren und seine Fahrt fortsetzen zu können. Um 14:10 Uhr bemerkten die Beamten bei einem Autotransporter eine Überladung und Überlänge der Ladung. Der Transporter war fast 4,20 Meter hoch und ca. 2,30 Meter zu lang. Der Fahrer konnte durch Umladen der Fahrzeuge die zulässigen Maße wiederherstellen und nach der Kontrolle weiterfahren. Ein 20-Jähriger, der mit einem Klein-LKW unterwegs war und mehrere beladene Paletten transportierte, hatte festgestellt, dass nur eine Palette ordnungsgemäß gesichert war und alle anderen lose auf der Ladefläche standen. Der Mann konnte die Ladungsmängel vor Ort beheben. Um 16.00 Uhr überprüften die Polizisten einen 3,5-Tonnen-LKW mit einem 3,5-Tonnen-Anhänger. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass für die gewerbliche Fahrt kein Kontrollgerät zur Dokumentation der Sozialvorschriften eingebaut war. Die Weiterfahrt wurde vorerst untersagt und der Fahrer musste eine Sicherheitsleistung von 250 Euro hinterlegen, um das Bußgeldverfahren zu sichern. Der Halter des LKW, der als Beifahrer mitfuhr, musste eine Sicherheitsleistung von 1.500 Euro für das zu erwartende Bußgeldverfahren gegen ihn hinterlegen. In allen Fällen müssen die Fahrer mit den entsprechenden Anzeigen rechnen.
Quelle: Presseportal








