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Gau-Bickelheim: LKW-Kontrollen auf der BAB61 zum Feiertag

Beamte überwachten die Einhaltung des LKW-Fahrverbotes zum Feiertag, kontrollierten sechs Sattelzüge und untersagten vier Fahrern die Weiterfahrt.

Foto: unsplash

Gau-Bickelheim (ost)

Am Samstag, dem 01.11.2025, haben Polizeibeamte der Autobahnpolizei Gau-Bickelheim von 7 bis 13 Uhr die Einhaltung des LKW-Fahrverbots an Feiertagen (Allerheiligen) überwacht.

Der gewerbliche Güterverkehr über 7,5t unterliegt einem Sonn- und Feiertagsfahrverbot von 0 bis 22 Uhr.

Insgesamt wurden sechs Sattelzüge überprüft. Zwei davon konnten eine gültige Ausnahmegenehmigung vorzeigen, die es den Fahrern trotz des Feiertags erlaubte zu fahren.

Den anderen vier Fahrern wurde die Weiterfahrt bis 22 Uhr untersagt. Zusätzlich wurden vor Ort Sicherheitsleistungen in Höhe des zu erwartenden Bußgeldes hinterlegt, da keiner der Fahrer einen festen Wohnsitz im Inland hatte.

Gegen die jeweiligen Halterfirmen werden Bußgeldverfahren eingeleitet, da sie ihre Fahrer zur nicht erlaubten Fahrt angestiftet haben.

Quelle: Presseportal

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