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Illegalen Straßenrennen: Mann fordert offensiv dazu auf

Ein Fahrzeugführer wurde gestoppt, nachdem er andere Verkehrsteilnehmer zu illegalen Straßenrennen aufforderte. Das Fahrzeug war für Rennen modifiziert und mit Aufforderungen in englischer Sprache versehen.

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Foto: Presseportal.de

Kaiserslautern West (ost)

Die Fachleute der Autobahnpolizei haben am Mittwochnachmittag ein umgebautes Fahrzeug gestoppt, das offensichtlich für illegale Straßenrennen verwendet werden sollte. Nicht nur das, sondern es war offensichtlich, dass der Fahrer andere Verkehrsteilnehmer zu illegalen Straßenrennen ermutigen wollte. Auf allen Seiten des leistungsstarken Autos war in englischer Sprache deutlich lesbar die Aufforderung zu einem Rennen zu sehen. Zusätzliche Informationen wie die Telefonnummer des Fahrers und sein Social-Media-Konto sollten das Rennangebot unterstreichen und anschließend veröffentlicht werden. Am Heck des Fahrzeugs war – für jeden sichtbar – eine große Halterung für eine 360-Grad-Kamera angebracht. Das Streben nach Klicks, Followern und riskantem Inhalt scheint für den Fahrer wichtiger zu sein als Verkehrssicherheit und geltendes Recht, da er auf ein Treffen mit Gleichgesinnten hoffte. Es wird vermutet, dass Gleichgesinnte sich bei ihm melden sollten, um den Inhalt – also die Videos von illegalen Rennen – zu teilen, Personen zu markieren und so eine gewisse Reichweite zu erzielen. Da die Streife den jungen Mann direkt mit seinem Fahrzeug erwischt hat, als er gerade in den öffentlichen Verkehr einfuhr, noch kein anderes Fahrzeug neben ihm fahren konnte und die Kamera zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht montiert war, wird angenommen, dass der Mann sein Vorhaben noch nicht umsetzen konnte. Allerdings sieht der Straftatbestand des §315d des Strafgesetzbuchs, der sich mit illegalen Straßenrennen befasst, auch in bestimmten Fällen eine Strafbarkeit im Versuchsstadium vor. Ob dieses Stadium erreicht wurde und der Fahrer den Tatbestand erfüllen konnte, wird Gegenstand weiterer Ermittlungen sein. Der junge Mann musste sofort die Beschriftung des Fahrzeugs entfernen und wurde eindringlich über die geltenden Bestimmungen in Bezug auf die Durchführung, Teilnahme und Organisation illegaler Straßenrennen belehrt. Erst am vergangenen Wochenende wurden mehrere Fahrzeuge von den Kräften der Autobahnpolizei Kaiserslautern nach einem illegalen Rennen auf der A63 gestoppt. Gerade in den Sommermonaten wird die Kontrolle im Bereich der illegalen Raser- und Tuningszene weiter intensiviert. Wer seine Mitmenschen, seine Fahrerlaubnis und sein Fahrzeug schätzt, sollte sich dringend gegen illegale Straßenrennen entscheiden. Der §315d des Strafgesetzbuchs regelt die Strafbarkeit nicht nur für den klassischen Fall, bei dem sich mehrere Fahrer direkt duellieren. Fahrer können sich auch strafbar machen, wenn sie allein mit dem Ziel, die höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, erwischt werden. Außerdem machen sich auch Personen strafbar, die Rennen fördern, indem sie helfen, sie zu ermöglichen, z. B. durch das Ausbremsen anderer Fahrzeuge, die Überwachung eines Ziels usw. Schließlich sieht das Strafgesetzbuch auch eine Strafbarkeit bei jemandem vor, der ein Rennen organisiert, also derjenige, der beispielsweise ein Rennen plant. Organisatoren und Durchführende müssen also nicht einmal ein Fahrzeug führen, um den Tatbestand zu erfüllen.

Quelle: Presseportal

nf24