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Mainz: Sicherer Umgang mit Silvesterfeuerwerk

Tipps des LKA Rheinland-Pfalz zur Vermeidung von Verletzungen und Unfällen beim Feuerwerk. Achten Sie auf geprüftes Feuerwerk und vermeiden Sie selbstgebaute Produkte.

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Foto: Presseportal.de

Mainz (ost)

Es sind nur noch einige Tage bis Silvester. Aus diesem Grund gibt das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) wichtige Tipps, wie man sicher mit Feuerwerk umgeht, um Verletzungen und Unfälle rund um den Jahreswechsel zu vermeiden.

Sicherheitshinweise für das Abbrennen von Feuerwerk

Bitte beachten Sie immer die Anweisungen für Ihr Silvesterfeuerwerk. Zünden Sie Feuerwerkskörper nur auf einer ebenen Fläche an und stellen Sie sicher, dass sie stabil stehen. Für Raketen sollten geeignete Abschussvorrichtungen verwendet werden – ein Getränkekasten ist deutlich sicherer als einzelne, lose Flaschen. Halten Sie ausreichend Abstand zu anderen Personen, Gebäuden, Fahrzeugen und Tieren. Achten Sie auch darauf, dass sich keine Hindernisse wie Bäume oder Balkone in der Flugbahn befinden. Beim Anzünden sollten keine Körperteile über dem Feuerwerkskörper sein. Feuerwerk der Kategorie F2 darf nur im Freien abgebrannt werden.

Wichtige Aspekte beim Kauf von Feuerwerk

In Deutschland dürfen nur geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper verkauft und verwendet werden. Nicht zugelassene, nicht sicherheitsgeprüfte Feuerwerksartikel – insbesondere aus dem Ausland – sind verboten. Der Besitz, die Weitergabe und das Abbrennen solcher Produkte sind strafbar. Illegales Feuerwerk birgt erhebliche Gefahren und kann zu schweren Verletzungen wie Hörschäden, Verbrennungen, dem Verlust von Gliedmaßen oder sogar zum Tod führen.

Um sicher zu gehen, sollten Feuerwerkskörper nur in regulären Geschäften oder seriösen, geprüften Online-Shops gekauft werden. Achten Sie auf das CE-Kennzeichen mit einer vierstelligen Nummer der Prüfstelle (z. B. CE 0589) sowie auf die Registriernummer (z. B. 0589-F2-4567). Diese setzt sich aus der Prüfstellennummer, der Feuerwerkskategorie und einer Herstellerkennnummer zusammen. Für Privatpersonen sind in der Regel nur Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2 erlaubt. Die Gebrauchs- und Sicherheitshinweise müssen in deutscher Sprache vorliegen.

Selbstgemachtes Feuerwerk

Selbst hergestelltes Feuerwerk ist besonders gefährlich, da die Risiken nicht absehbar sind. Jedes Jahr kommt es zu schweren Unfällen mit Todesfolge bei der Herstellung illegaler Feuerwerkskörper. Herstellung und Verwendung sind strafbar.

Blindgänger und Entsorgung von Feuerwerksresten

Nicht explodierte Feuerwerkskörper führen immer wieder zu schweren Verletzungen, wenn versucht wird, sie erneut zu zünden. Halten Sie daher Abstand zu sogenannten Blindgängern und zünden oder öffnen Sie diese niemals erneut. Achten Sie besonders auf Kinder und machen Sie ihnen die Gefahr deutlich. Feuerwerksreste sollten erst entsorgt werden, wenn sie vollständig abgekühlt sind, und können dann über den Hausmüll entsorgt werden. Nicht explodiertes, CE-gekennzeichnetes Feuerwerk sollte auf einem Recycling- oder Wertstoffhof für gefährliche Abfälle abgegeben werden.

Alkohol an Silvester

Für viele gehört Alkohol an Silvester dazu. Beim Umgang mit Feuerwerk ist Alkoholkonsum jedoch besonders riskant. Daher der dringende Appell: Zünden Sie Feuerwerk möglichst nur in nüchternem Zustand.

Weitere wichtige Hinweise

Privates Feuerwerk darf ohne Genehmigung ausschließlich in der Neujahrsnacht abgebrannt werden. Zudem ist das Zünden von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen verboten.

Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz wünscht allen einen guten und vor allem sicheren Start ins Jahr 2026!

Quelle: Presseportal

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