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Mainz: Unerlaubter Umgang mit Schreckschusswaffe

Ein 39-jähriger Mainzer wurde ohne Waffenschein erwischt, als er Feuerwerksmunition in die Luft schoss.

Foto: unsplash

Mainz (ost)

In den frühen Morgenstunden des 1. Januar 2026 gegen 02:00 Uhr ereignete sich in der Gegend der Berliner Straße in Mainz ein Verstoß gegen das Waffengesetz. Eine Patrouille der Polizeiinspektion Mainz 1, die in der Nähe wegen eines anderen Vorfalls im Einsatz war, entdeckte einen 39-jährigen Mainzer, der mehrmals Feuerwerksmunition in die Luft schoss, indem er eine Schreckschusswaffe benutzte.

Der Mainzer besaß keinen gültigen kleinen Waffenschein, der für das Tragen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit zwingend erforderlich ist.

Die mitgeführte Schreckschusswaffe wurde am Tatort beschlagnahmt. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.

Hinweise der Polizei:

Das Tragen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (PTB-Waffen) in der Öffentlichkeit ist nur mit einem gültigen kleinen Waffenschein gestattet. Das Abfeuern von Reiz- oder Feuerwerksmunition in der Öffentlichkeit ist generell untersagt und stellt einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar. Insbesondere in der Silvesternacht kommt es häufig zu gefährlichen Situationen aufgrund unsachgemäßen Umgangs mit solchen Waffen.

Die Polizei betont, dass Verstöße gegen das Waffengesetz konsequent geahndet werden und bittet die Bevölkerung, sich vor dem Erwerb und Gebrauch entsprechender Waffen über die geltenden rechtlichen Bestimmungen zu informieren.

Quelle: Presseportal

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