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Mainz: Unseriöse Verkäufer erkennen

Käuferschutz-Trick über PayPal und gefälschte Websites als Risiko beim Online-Kauf.

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Foto: Presseportal.de

Mainz (ost)

Das Kaufen und Verkaufen von Waren auf Kleinanzeigen-Portalen ist beliebt, aber unter Umständen auch mit Risiken verbunden. Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt informieren über häufige Betrugsmaschen und geben hilfreiche Tipps, um sich bestmöglich zu schützen.

Käuferschutz-Trick über PayPal:

Eine Verbraucherin berichtet: „Im Mai habe ich über die Plattform Kleinanzeigen.de Kontakt zu einem Anbieter aufgenommen, der ein „Woom 3 Fahrrad“ für 300 Euro anbot. Die Zahlung erfolgte über PayPal per „Freunde & Familie“. Als Empfänger wurde komischerweise ein anderer Name als im Inserat angezeigt. Die Plattform warnte mich später, dass der Account gesperrt wurde (Betrugsverdacht). Ich habe keine Ware erhalten. Ich hatte umgehend eine Strafanzeige bei der Polizei gestellt. Bis heute habe ich noch keine Rückmeldung bekommen.“

Das Problem ist, dass bei Zahlungen über „Freunde & Familie“ kein Käuferschutz besteht. Der Käuferschutz bei PayPal funktioniert nur, wenn man Geld über die Option „Für Waren und Dienstleistungen“ sendet. Daher ist es wichtig, bei Online-Transaktionen vorsichtig zu sein und die richtige Bezahlmethode zu wählen, um sich vor Betrug zu schützen.

„Sicher bezahlen“: Vorsicht vor Nachrichten mit Links:

Eine Verbraucherin inserierte einen Kaffeevollautomaten bei „kleinanzeigen“ zum Verkauf. Eine vermeintliche Interessentin meldete sich und wollte die Zahlung über die tatsächlich existente Bezahlmethode „Sicher bezahlen“ abwickeln. Die Verkäuferin erhielt eine SMS, dass der Artikel bezahlt sei und sie den Zahlungseingang über einen Link bestätigen müsse. Der Link führte auf eine gefälschte Website, die der Originalseite sehr ähnlich sah. Dort gab sie ihre Kreditkartendaten ein, um das Geld zu erhalten, löste damit aber eine Abbuchung über mehrere hundert Euro aus.

Der Personalausweis-Trick:

Auch von Verkäufern, die ihren Personalausweis vorzeigen, sollten sich Verbraucher und Verbraucherinnen nicht blenden lassen. Betrüger versuchen so Seriosität vorzugaukeln, indem sie Fotos ihres angeblichen Ausweises schicken. Dadurch sollen sich die Käufer in Sicherheit wiegen und dazu gebracht werden etwa über die unsichere Aktion „Freunde und Familie“ zu bezahlen. Dem ist aber nicht so, denn die Ausweise sind gefälscht.

Hier sind Tipps, um Betrüger im Netz zu erkennen und sich zu schützen:

https://themen.kleinanzeigen.de/sicherheitshinweise/

Sollte es trotz aller Vorsicht zu einem Betrug gekommen sein, sollte man sich an die zuständige Polizei-Dienststelle wenden und Strafanzeige erstatten. Dies ist jederzeit auch über die Online-Wache der Polizei Rheinland-Pfalz möglich:

https://portal.onlinewache.polizei.de/de/

Ausführliche weitere Informationen bieten die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt im Internet unter:

https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlineshopping

https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/e-commerce/

Quelle: Presseportal

Cybercrime-Statistiken in Rheinland-Pfalz für 2022/2023

Die Cyberkriminalitätsraten in Rheinland-Pfalz stiegen zwischen 2022 und 2023 leicht an. Im Jahr 2022 wurden 3660 Fälle registriert, wobei 1927 Fälle gelöst wurden und 1467 Verdächtige identifiziert wurden. Davon waren 955 männlich, 512 weiblich und 379 nicht-deutsche Verdächtige. Im Jahr 2023 stieg die Anzahl der registrierten Fälle auf 4376, wobei 2091 Fälle gelöst wurden und 1377 Verdächtige identifiziert wurden. Im Vergleich dazu verzeichnete Berlin im Jahr 2023 die höchste Anzahl von Cyberkriminalitätsfällen in Deutschland mit 22125 Fällen.

2022 2023
Anzahl erfasste Fälle 3.660 4.376
Anzahl der aufgeklärten Fälle 1.927 2.091
Anzahl der Verdächtigen 1.467 1.377
Anzahl der männlichen Verdächtigen 955 899
Anzahl der weiblichen Verdächtigen 512 478
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen 379 329

Quelle: Bundeskriminalamt

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