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Testkäufe in Frankenthal

Erste positive Entwicklungen im Jugendschutz. Gemeinsame Kontrolle der Stadt Frankenthal mit der Polizeiinspektion Frankenthal. Am Freitag fanden die diesjährigen Testkäufe statt, um die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu überprüfen.

Foto: Depositphotos

Frankenthal (ost)

Am Freitag, dem 31. Oktober 2025, fanden in Frankenthal die diesjährigen Testeinkäufe statt, um die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes in örtlichen Geschäften zu überprüfen. Insgesamt wurden sieben Geschäfte überprüft – darunter vier Kioske, ein Laden in der Innenstadt und zwei Supermärkte. Dabei wurde versucht, Zigaretten, E-Zigaretten und hochprozentigen Alkohol zu kaufen. Begleitung durch Experten Das Freiwilligenteam bestand aus zwei minderjährigen Schülern der höheren Berufsfachschule (Fachrichtung „Polizeidienst und Verwaltung“) und wurde von der Polizei, dem kommunalen Ordnungsdienst und Mitarbeitern des Kinder- und Jugendbüros begleitet. Positive Ergebnisse bei Kiosken und Einzelhandel Erfreulicherweise haben fast alle Kioske sowie ein Einzelhandelsgeschäft in der Innenstadt korrekt gehandelt und die Ausweise der Testkäufer überprüft. In diesen Fällen wurde der Verkauf von Zigaretten und E-Zigaretten strikt abgelehnt. Ein Kiosk hat jedoch trotz Vorlage eines Ausweises weiterhin Zigaretten an den minderjährigen Käufer verkauft. Negative Bilanz bei Supermärkten Leider fiel das Ergebnis bei den beiden getesteten Supermärkten negativ aus. Trotz ordnungsgemäßer Alterskontrolle an der Kasse wurden Spirituosen an die minderjährigen Testkäufer verkauft. In beiden Fällen wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Die betroffenen Supermärkte und die verantwortlichen Kassiererinnen müssen mit einem Bußgeld rechnen. Ziel der Testeinkäufe Die regelmäßigen Testeinkäufe dienen dazu, die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu kontrollieren und die Verkäufer für ihre Verantwortung beim Verkauf von Alkohol und Tabak zu sensibilisieren. Es ist besonders wichtig, die Verkäufer für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Alkohol- und Nikotinkonsums zu sensibilisieren. Hintergrund zum Jugendschutzgesetz Das Jugendschutzgesetz schützt Kinder und Jugendliche vor schädlichen Einflüssen wie unangemessenem Alkohol- und Tabakkonsum. Es legt fest, ab welchem Alter bestimmte Produkte verkauft werden dürfen. Der Kauf von alkoholischen Getränken unter 16 Jahren sowie der Kauf und Konsum von Spirituosen und Tabakwaren unter 18 Jahren sind verboten.

Quelle: Presseportal

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