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Steuerhehlerei in Leipzig

Zollfahnder durchsuchen Shisha-Läden und Wohnungen nach unversteuerten Tabakwaren. Ermittlungen wegen Steuerschaden von mindestens 53.000 Euro dauern an.

Foto: unsplash

Dresden, Leipzig (ost)

Am 28. Januar 2026 durchsuchten Beamte des Zollfahndungsamtes Dresden in Zusammenarbeit mit dem Bereitschaftspolizeipräsidium Leipzig im Auftrag der Staatsanwaltschaft Leipzig insgesamt sieben Gebäude und mehrere Fahrzeuge – darunter auch auf der Eisenbahnstraße – in Leipzig wegen des Verdachts auf gewerbsmäßige Steuerhehlerei.

Die sechs verdächtigen Syrer werden beschuldigt, unversteuerten Wasserpfeifentabak, unversteuerte Zigaretten und nicht verkehrsfähige E-Zigaretten/Vapes in ihren Geschäften verkauft zu haben.

Während der Durchsuchungen, an denen mehr als 100 Beamte beteiligt waren, wurden insgesamt mindestens 400 Kilogramm unversteuerter Wasserpfeifentabak, mindestens 63.000 Stück unversteuerte Zigaretten, mindestens 66.000 Milliliter unversteuerte Ersatzprodukte, 2 Kanister Glycerin, mindestens 45.000 Euro Bargeld und elektronische Beweismittel sichergestellt. Außerdem wurde ein Mercedes PKW, der vermutlich als Tatmittel verwendet wurde, beschlagnahmt.

Nach aktuellen Ermittlungen beläuft sich der Steuerschaden auf mindestens 53.000 Euro. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Leipzig und des Zollfahndungsamtes Dresden dauern an.

Zusätzliche Informationen:

Seit Juli 2022 unterliegen E-Zigaretten/Vapes in Deutschland der Tabaksteuer. Seit dem 01.01.2026 beträgt die Tabaksteuer pro Milliliter enthaltenem Liquid 0,32 Euro. Darüber hinaus dürfen E-Zigaretten/Vapes nur in Verkehr gebracht werden, wenn das Volumen von höchstens 2 Millilitern (Nachfüllbehälter 10 Milliliter) und der Nikotingehalt von 20 Milligramm pro Milliliter nicht überschritten werden. Der Handel mit unversteuerten und nicht verkehrsfähigen E-Zigaretten/Vapes wird als Steuerhinterziehung verfolgt und stellt zudem einen strafrechtlich relevanten Verstoß gegen das Tabakerzeugnisgesetz dar.

Quelle: Presseportal

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