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Schock bei ARD und ZDF: TV-Sender stehen vor dem Aus

Die Reform der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten steht an. Betroffen sind auch Sender wie ARD und ZDF.Das könnte das Aus für einige der beliebten TV-Sender bedeuten.

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Foto: NF24 / Canva

Die Stimmen, die eine Reform der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten fordern, werden immer lauter. Und tatsächlich: Am 1. Juli 2023 soll der neue Medienstaatsvertrag in Kraft treten.

Jedoch bedeutet das auch für einige beliebte Sender das Aus – TV-Sender bei ARD und ZDF. Zuschauer müssen sich demnächst auf die schwerwiegenden Folgen ab nächstem Jahr vorbereiten.

Aus für Sender von ARD & ZDF: Diskussionen um neuen Medienstaatsvertrag

Seit der rbb-Krise mit dem Skandal um die damalige Intendantin Patricia Schlesinger ist klar: So kann es nicht mehr weitergehen! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss reformiert werden. Die Stimmen, die eine Reform fordern, werden immer lauter. Aufgrund dessen trafen sich die Länder bereits im Juni 2022, um über das Schicksal der Rundfunk-Sender zu diskutieren.

Ab 1. Juli 2023 -Aus für Sender wie KiKA und ZDFneo

Bereits im Juni wurde dann der Beschluss gefasst, dass eine Änderung im Staatsvertrag hermuss. Beschlossen wurde das in Krafttreten des neuen Medienstaatsvertrages am 1. Juli 2023. Das bringt aber auch für viele Sender schwerwiegende Folgen mit sich.

Der Beschluss sieht vor, dass Sender wie der Kinderkanal (KiKA), ARD-alpha, ONE, tagesschau24, Phoenix, ZDFinfo und ZDFneo aus der TV-Landschaft verschwinden könnten. Die Sender können in Abstimmung mit den Gremien entscheiden, wie es weiter gehen soll. Dabei stehen drei Szenarien zur Auswahl: Entweder die TV-Sender bleiben weiterhin bestehen oder werden eingestellt. Die dritte Option wäre die Umlegung ins Internet. Doch selbst die Umlegung würde der Zustimmung der Gremien benötigen. So bleibt es für die betroffenen Sender ungewiss.

ZDF und ARD bleiben – Rundfunkgebühren bleiben gleich

Die guten Nachrichten sind, dass die folgenden linearen TV-Sender auch weiterhin bestehen bleiben sollen: Das Erste (ARD), ZDF, die Kulturkanäle 3Sat, Arte sowie die dritten Programme der ARD. Demnach bleiben diese Sender von den schwerwiegenden Folgen der des neuen Medienstaatsvertrages verschont.

Besonders interessant für die Bevölkerung wäre die Frage der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Auch hier wird der Wunsch nach deren Abschaffung immer deutlicher, da viele diese nicht zahlen wollen. Diese Frage soll jedoch erst in einem weiteren Reformschritt verhandelt werden. Daher bleiben die Rundfunkgebühren vorerst gleich, also bei 18,36 Euro pro Person und Haushalt.

Bevor der neue Medienstaatsvertrag am 1. Juli 2023 in Kraft treten kann, bedarf dieser zunächst der Zustimmung der Länderparlamente.

YY
Quellen: tz.de