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Haftstrafe für dm-Erpresser rechtskräftig

Der Mann wollte nicht mehr arbeiten und hat stattdessen die Drogeriemarktkette erpresst. Die Folge: mehrere Jahre Haft und eine hohe Summe Schadenersatz.

Der Erpresser hat keine Revision eingelegt.
Foto: Uli Deck/dpa

Das Urteil gegen einen Erpresser der Drogeriemarktkette dm – sieben Jahre Haft – ist rechtskräftig. «Es wurde keine Revision eingelegt», teilte eine Sprecherin des Karlsruher Landgerichts heute mit. Dem Urteil zufolge soll der Mann auch rund eine halbe Million Euro an das Unternehmen zahlen.

Das Gericht hatte den 53-Jährigen, der im September 2019 von dm mehrere Hunderttausend Euro in der Kryptowährung Bitcoin erpresst hat, vor mehr als einer Woche unter anderem wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung und Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion verurteilt.

Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, hatte der zuletzt in Konstanz und in der Schweiz lebende Deutsche in einer Freiburger dm-Filiale beim Katzenfutter einen Sprengsatz gezündet. Es entstand ein Schaden von 20.000 Euro. Verletzt wurde niemand.

Sein Motiv: Nach wiederholtem Burnout als Pfleger habe er nicht mehr arbeiten und sich bis zur Rente ein Auskommen sichern wollen. Der Angeklagte hatte die Taten zu Prozessbeginn gestanden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine neunjährige Freiheitsstrafe beantragt. Der Verteidiger hatte unkonkret auf ein «mildes Urteil» plädiert.

dpa