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Nach Urteil: R. Kelly verklagt Gefängnis in Brooklyn

Der zu 30 Jahren Haft verurteilte R. Kelly steht angeblich unter Sonderbewachung, wie seine Anwältin mitteilt. Deshalb verklage er nun das Gefängnis, in dem er derzeit einsitzt.

R. Kelly, hier während einer Anhörung im September 2019, wurde zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von 30 Jahren verurteilt.
Foto: imago images/ZUMA Wire

Nachdem R. Kelly (55) am 29. Juni zu 30 Jahren Haft verurteilt wurde, sitzt er derzeit in einer Haftanstalt im New Yorker Stadtbezirk Brooklyn. Übereinstimmenden US-Medienberichten zufolge verklagt der ehemalige R&B-Star nun das Gefängnis.

Kelly wurde bereits 2021 in neun Anklagepunkten schuldig gesprochen – unter anderem wegen der sexuellen Ausbeutung Minderjähriger und Kidnapping. Am Mittwoch hatte eine New Yorker Richterin das Strafmaß verkündet. Der Sänger habe nun die Haftanstalt verklagt, da er angeblich wegen Selbstmordgefährdung unter Sonderbeobachtung stehe.

„Grausame und ungewöhnliche Bestrafung“

Die Entscheidung, Kelly unter Beobachtung zu stellen, sei aus „reinen Strafgründen“ gefallen, und da ihr Mandant ein „prominenter Insasse“ sei, sagte Kellys Anwältin, Jennifer Bonjean, dem US-Magazin „People“ in einem Statement. In entsprechenden Gerichtsdokumenten heiße es, dass der 55-Jährige nicht selbstmordgefährdet sei und es sich um eine „grausame und ungewöhnliche Bestrafung“ handle. Diese Art der Sonderbewachung könne demnach „ernsthaften seelischen Schaden“ anrichten.

Die zuständige Gefängnisbehörde habe auf Nachfrage des Magazins erklärt, dass man aus Sicherheitsgründen keine Details über die Haftbedingungen einzelner Insassen veröffentliche. Die oberste Priorität sei aber eine „humane Behandlung“ inhaftierter Menschen.

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