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Urlaub im Ausland: Was tun, wenn man krank wird?

Leider hilft die einfache Reiseapotheke im Urlaub nicht immer weiter. Folgende Schritte können Reisenden helfen, die im Ausland erkranken oder sich verletzen.

Wer richtig vorbereitet ist, muss sich bestenfalls auch bei Krankheit im Urlaub keine Sorgen machen.
Foto: Nicoleta Ionescu/Shutterstock.com

Für viele Menschen ist der Sommerurlaub zweifellos eine der schönsten Zeiten des Jahres. Doch nicht immer verläuft die geplante Reise wie erwartet. Wer im Ausland eine Verletzung erleidet oder krank wird, kann auf einige Schwierigkeiten stoßen, vor allem finanzieller Art. Hier sind einige Tipps, um auf alle Eventualitäten möglichst gut vorbereitet zu sein.

Die richtige Vorsorge für die Reise

Bereits vor dem Abflug zum Traumreiseziel sollten Urlauberinnen und Urlauber mehrere Dinge beachten. Ist die Reiseapotheke gut ausgestattet (mit Pflastern, Verbandsmaterial, Desinfektionsspray, Einmalhandschuhen, Schmerzmitteln, Sonnenschutzmittel und mehr), alle empfohlenen Reiseimpfungen durchgeführt und die benötigten Medikamente eingepackt, sollten sich Reisende auch darüber informieren, wie Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst vor Ort erreichbar sind. In der Europäischen Union sind die Notrufdienste beispielsweise überall per Mobil- und Festnetztelefon unter der Notrufnummer 112 erreichbar.

Hilfreich ist es auch, sich bereits im Voraus darüber zu informieren, wer im Krankheitsfall als Ansprechpartner dienen kann, um beispielsweise Fragen zu ärztlichen Behandlungen und dem Krankenversicherungsschutz zu klären. Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) stellt auf ihrer Internetseite Merkblätter für zahlreiche Länder, hauptsächlich innerhalb der EU, zur Verfügung. Dort findet man unter anderem wichtige Kontaktdaten und Hinweise zu ärztlichen Behandlungen, Gebühren, Medikamenten und mehr. Außerdem kann die eigene Krankenkasse vor Reiseantritt Fragen zum Versicherungsschutz beantworten.

Was ist eine Europäische Krankenversicherungskarte?

Alle Familienmitglieder sollten laut Europäischer Kommission unbedingt über eine Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK), zu finden auf der Rückseite der Gesundheitskarte, verfügen. Diese ermöglicht “während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem der 27 EU-Länder sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder im Vereinigten Königreich Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens” – zu denselben Kosten und Bedingungen wie bei Bürgerinnen und Bürgern des jeweiligen Landes. Die EKVK kann bei der gesetzlichen Krankenversicherung beantragt werden, die die Karte oder eine vorläufige Ersatzbescheinigung auf Anfrage ausstellen muss.

Demnach werden teilweise auch Leistungen im Zusammenhang mit Schwangerschaften und chronischen Krankheiten abgedeckt. Eine vollständig kostenlose Behandlung werde jedoch nicht garantiert, wie die EU-Kommission betont. Es hängt davon ab, ob Versicherte im jeweiligen Land Zuzahlungen leisten müssen. Zudem werden keine Kosten für Reisen übernommen, die zu medizinischen Behandlungszwecken unternommen werden, und es handelt sich auch nicht um einen Ersatz für eine Reiseversicherung. So werden beispielsweise keine Kosten für einen möglicherweise notwendigen, medizinischen Rücktransport übernommen.

Benötige ich eine Auslandskrankenversicherung?

Wer keinen Arzt benötigt und direkt ein Medikament kaufen möchte, sollte darauf achten, echte Apotheken aufzusuchen, um das Risiko zu vermeiden, versehentlich gefälschte Arzneimittel zu erwerben. Es kann auch vorteilhaft sein, sich vor der Reise den Namen eines Wirkstoffs zu notieren und nicht den Markennamen eines Medikaments, das man einnimmt. Zum Beispiel: Aspirin ist ein Markenname, der enthaltene Wirkstoff ist Acetylsalicylsäure (ASS).

Die Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten im EU-Ausland nicht bei jedem Arzt. Wenn man sich von einem Privatarzt behandeln lässt, muss man die Kosten selbst tragen, sofern keine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen wurde. Auch in anderen Ländern außerhalb der EU ist es empfehlenswert, vor der Reise einen solchen zusätzlichen Schutz abzuschließen.

Die Verbraucherzentrale, die einen ausführlichen Überblick zu Versicherungsschutz im Ausland bietet, bezeichnet eine Auslandsreise-Krankenversicherung als “wichtigsten Schutz” im Urlaub. “Da die Kosten für einen gegebenenfalls erforderlich werdenden Rücktransport nach Deutschland, Zuzahlungen und Eigenanteile, Behandlungen durch private Leistungserbringer und Urlaube außerhalb der EU nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckt sind, ist der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung bei einem privaten Krankenversicherer dringend zu empfehlen”, heißt es. Reisende sollten sich demnach frühzeitig mit der Thematik befassen und Anbieter einem Preis-Leistungs-Vergleich unterziehen.

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