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Boxberg-Bobstadt: Forderung nach Freispruch für angeklagten „Reichsbürger“

Die Meinungen über das erwartete Urteil könnten unterschiedlicher nicht sein: Während die Bundesanwaltschaft im Prozess gegen einen „Reichsbürger“ eine lebenslange Freiheitsstrafe sowie anschließende Sicherungsverwahrung verlangt, plädiert die Verteidigung auf vollständige Entlastung des Angeklagten.

Foto: unsplash

Die Verteidigung des Angeklagten, der wegen Schüssen auf Polizeikräfte in Boxberg-Bobstadt vor Gericht steht und als „Reichsbürger“ bezeichnet wird, verneint die Vorwürfe eines versuchten Mordes. Die Anwältin betonte vor dem Oberlandesgericht Stuttgart, dass ihr 54-jähriger Mandant in einer extremen psychischen Stresssituation gehandelt habe, mit dem Ziel, das Eindringen der SEK-Beamten in sein Zuhause zu verhindern und seinen behinderten Sohn zu schützen. Sie argumentierte, dass die Polizisten weder überrascht noch schutzlos waren und dass keine heimtückischen Absichten ihres Mandanten vorlagen.

Urteil für Boxberg-Bobstadt Reichsbürger Mitte November erwartet

Weiterhin beschrieb die Verteidigung das isolierte und von Staatsablehnung geprägte Umfeld des Mannes, in dem er ohne soziales Korrektiv gelebt habe. Sie merkte an, dass ihm der Entzug seines Waffenscheins nicht ordnungsgemäß mitgeteilt wurde, und plädierte daher für einen Freispruch. Das Urteil wird für den 15. November erwartet.

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Bundesanwaltschaft fordert lebenslange Haft

Im Kontrast dazu sieht die Bundesanwaltschaft in dem Angeklagten einen schuldigen des vierfachen versuchten Mordes und verlangt eine lebenslange Haft mit Sicherungsverwahrung. Sie beschuldigt ihn, im April des Vorjahres gezielt auf SEK-Beamte geschossen und zwei davon schwer verletzt zu haben, wobei tödliche Verletzungen nur durch Zufall ausblieben. Nach der Darstellung der Anklage feuerte der heute 56-Jährige die Schüsse aus seinem Haus, hinter geschlossenen Rollläden, und ergab sich nach zwei Stunden. Bei ihm wurde später ein umfangreiches Waffenarsenal gefunden. Der Polizeieinsatz galt der Beschlagnahmung einer Pistole.

Boxberg-Bobstadt Reichsbürger: „Habe nicht realisiert, dass er auf Polizisten schoss“

Die Bundesanwaltschaft argumentiert, der Angeklagte habe vermeiden wollen, dass seine Waffen entdeckt und konfisziert werden und die Polizei von seinem Grundstück fernhalten. Während der Verhandlung sagte der Angeklagte aus, er habe nicht realisiert, dass er auf Polizisten schoss und behauptete, durch Explosionen und Schreie aufgewacht zu sein, woraufhin er seinen kranken Sohn schützen wollte und dann einen Blackout erlitten habe.

rb