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Flüchtiger zweifacher Mörder aus Berlin gefasst

Der 50-Jährige wurde nach 54 Stunden in Dahlwitz-Hoppegarten festgenommen und zurück ins Gefängnis gebracht.

Die Haftanstalt Tegel: Hier ist der Doppelmörder in Haft.
Foto: Paul Zinken/dpa

Der entkommene Doppelmörder aus Berlin wurde gefangen. Ein Sprecher des Lagezentrums der Berliner Polizei sagte, dass er am späten Samstagabend in der Gemeinde Dahlwitz-Hoppegarten von brandenburgischen Polizisten festgenommen wurde.

Etwa 54 Stunden nachdem der 50-Jährige nicht von seinem ersten unbegleiteten Ausgang aus der Haftanstalt Tegel zurückgekehrt war, wurde er festgenommen. Derzeit befindet er sich wieder im Berliner Gefängnis.

Straftäter lässt sich widerstandslos festnehmen

Laut Polizei wurde der Mann gegen 23.00 Uhr in einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses östlich von Berlin im Landkreis Märkisch-Oderland festgenommen. Der Mann habe sich widerstandslos von brandenburgischen Polizisten abführen lassen. Nach einem Bericht der «Bild»-Zeitung hatte es vor der Festnahme einen Hinweis aus der Bevölkerung gegeben.

Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) bedankte sich am Sonntag bei den Beteiligten: «Die enge und professionelle Zusammenarbeit der Sicherheits- und Justizbehörden zahlt sich aus.» Die Senatsjustizverwaltung kündigte eine Prüfung der Lockerungsmaßnahmen für den Straftäter an.

Ersten unbegleiteten Ausgang zur Flucht genutzt

Der 50-Jährige nutzte am Donnerstagnachmittag seinen ersten unbegleiteten Ausgang, um aus der Haftanstalt Tegel zu fliehen. Laut Justizverwaltung beging er 1995 zwei Morde und wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Ein Justizsprecher nannte keine Einzelheiten. Der Mann wurde im November 2001 in Berlin verurteilt, so die Staatsanwaltschaft.

Laut Justizverwaltung erhielt der Straftäter seit 2005 regelmäßig Ausgänge. Die Strafvollzugsbehörden seien verpflichtet, solche Lockerungen zu gewähren, um die Betroffenen auf ein Leben in Freiheit vorzubereiten. Es gab bisher keine Beschwerden.

Gutachter hatte keine Bedenken

Bevor der Mann nun unbegleitet die Haft verlassen durfte, gab es laut Justizverwaltung ein «umfassendes Prüfverfahren». Dazu habe ein forensisch-psychiatrisches Gutachten eines externen Sachverständigen gehört. Nach dessen Einschätzung sei die Lockerung zu verantworten gewesen. «Es gab keine Anhaltspunkte für eine Nichtrückkehr des Strafgefangenen», hieß es von der Justizverwaltung.

Im Februar letzten Jahres nutzte ein verurteilter Vergewaltiger einen begleiteten Ausgang in Berlin, um zu fliehen. Der 54-jährige Mann war in der Sicherungsverwahrung der Justizvollzugsanstalt (JVA) Tegel untergebracht. Nach etwa drei Tagen wurde der Straftäter in Schleswig-Holstein festgenommen. Nach seiner Rückkehr in die Sicherungsverwahrung wurden die Lockerungen laut Justizverwaltung aufgehoben.

dpa