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Verurteilter Straftäter aus Sicherungsverwahrung entkommen

Fünf Jahre Haft verbüßte ein 57-Jähriger wegen Körperverletzung und Vergewaltigung. Seit 2015 saß er in Sicherungsverwahrung. Er konnte während eines Ausgangs entkommen.

Ein Straftäter ist aus einer Sicherungsverwahrung entkommen und auf der Flucht (Illustration).
Foto: Carsten Rehder/dpa

Während eines begleiteten Ausgangs aus der sogenannten Sicherungsverwahrung entkam ein verurteilter Straftäter in Berlin.

Laut der Justiz-Senatsverwaltung sei der Mann seit Samstagnachmittag gegen 17.25 Uhr auf der Flucht. Es wird derzeit untersucht, wie er entkommen konnte. Der 57-Jährige war nach Angaben von zwei Justizbeamten auf dem Rückweg von einem Besuch bei seiner Mutter in Berlin-Neukölln.

Der Mann war laut Senatsverwaltung wegen Körperverletzung und Vergewaltigung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden und hatte die Strafe bereits im Jahr 2015 abgesessen. Seither war er in Sicherungsverwahrung in der JVA Tegel. Diese habe der Mann regelmäßig verlassen können. «Die insgesamt 42 Ausführungen liefen alle unbeanstandet ab», teilte die Senatsverwaltung weiter mit. 

Anders als die Haft ist die Sicherungsverwahrung keine Strafe. Ihr Zweck ist es, die Öffentlichkeit vor den Tätern zu schützen, die ihre Strafe bereits abgesessen haben, aber weiterhin als gefährlich eingestuft werden. Da die Verwahrung keine Strafe darstellt, müssen die Bedingungen deutlich besser sein als in der Haft. Es muss auch ein umfangreicheres Therapieangebot geben.

Nur eine Woche zuvor gab es in Berlin einen weiteren Fluchtversuch. Ein verurteilter Mörder kehrte nicht von seinem unbegleiteten Ausgang aus dem Gefängnis zurück. Allerdings wurde er etwa 54 Stunden später in Brandenburg festgenommen.

dpa