Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Gewalt gegen Frauen: EU stimmt für schärfere Regeln

Gewalt gegen Frauen soll in der EU künftig einheitlich verfolgt werden – ein Meilenstein. Der Frauenrat kritisiert jedoch eine Leerstelle.

Das EU-Parlament hat sich auf schärfere Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen geeinigt.
Foto: Jonas Walzberg/dpa

Das EU-Parlament hat eine Regelung verabschiedet, die sexuelle und häusliche Gewalt in der EU einheitlich strenger bestrafen wird. Cyber-Stalking, Zwangsheirat, weibliche Genitalverstümmelung oder das unerlaubte Weitergeben intimer Bilder sollen zukünftig in der gesamten EU strafbar sein, entschied eine Mehrheit der Europaabgeordneten in Straßburg.

Zusätzlich sollten Opfer Zugang zu sicheren Unterkünften haben. Darüber hinaus müssen die Behörden der Mitgliedstaaten in Zukunft die Öffentlichkeit darüber informieren, dass nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen als Straftat gelten.

Zustimmung und Kritik

Der Deutschen Frauenrat begrüßte die Richtlinie. «Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist die am weitesten verbreitete Menschenrechtsverletzung», sagte Vorstandsmitglied Sylvia Haller der Deutschen Presse-Agentur. «Deshalb ist die EU-Richtlinie ein so herausragender Meilenstein für den Gewaltschutz.» Sie monierte aber eine schwerwiegende «Leerstelle beim Tatbestand Vergewaltigung.»

In der Richtlinie wurden keine EU-weiten Standards zu Vergewaltigungen festgelegt. Das Parlament hatte eine solche Regelung gefordert, wonach jede sexuelle Handlung der Zustimmung bedarf: Nur Ja heißt Ja. Mehrere Länder in der EU, darunter Deutschland, hatten dies jedoch blockiert.

Die Kritiker behaupteten, dass es im Europarecht keine gesetzliche Grundlage für eine solche einheitliche Regelung gebe und die EU möglicherweise ihre Kompetenzen überschreite. Daher wurde ein entsprechender Artikel nicht in das Gesetz aufgenommen. Vorher hatten über hundert prominente Frauen Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) in einem offenen Brief aufgefordert, die Blockade zu beenden.

Die Zustimmung der EU-Staaten zum Vorhaben steht noch aus, gilt jedoch als Formsache. Die Mitgliedstaaten haben anschließend drei Jahre Zeit, um die Bestimmungen umzusetzen.

dpa