Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

OVG weist alle rund 470 gestellten Beweisanträge der AfD ab

Plötzlich ging es ganz schnell. Das NRW-Oberverwaltungsgericht hat mit einem Handstreich alle gestellten Beweisanträge der AfD im Streit mit dem Verfassungsschutz abgewiesen. Weiter geht es am 6. Mai.

Wann es ein Urteil geben wird, ist derzeit nicht abzusehen. Bis Juli hat das OVG weitere Termine angesetzt.
Foto: Guido Kirchner/dpa

Im Konflikt zwischen der AfD und dem Verfassungsschutz hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) im Berufungsverfahren rund 470 Beweisanträge der Partei abgelehnt. Der Vorsitzende Richter Gerald Buck begründete am Montag, dass die Anträge teilweise irrelevant seien und keine Beweise liefern würden. Andere Anträge seien lediglich als Ausforschungsanträge gegen den Verfassungsschutz zu verstehen und daher abzulehnen.

Am Morgen hatte die Partei bereits versucht, die Beweisanträge vorlesen zu lassen, was der 5. Senat jedoch ablehnte. Stattdessen wurden die Beweisanträge schriftlich festgehalten. Neben anderen Themen ging es um Fehler in der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln, die Behauptung, die Überwachung durch den Verfassungsschutz sei politisch motiviert, sowie die Anschuldigung, die Partei sei antisemitisch. Die Sitzung des OVG wurde am Montag bis zum nächsten Termin am 6. Mai unterbrochen. Die Anwälte der AfD kündigten unter Protest weitere Schritte an. Wann ein Urteil gefällt wird, ist derzeit ungewiss. Das OVG hat bis Juli weitere Termine angesetzt.

In den bisherigen mündlichen Verhandlungen hatte die AfD seit dem Auftakt im März auf Zeit gespielt. Ihre Anwälte hatten wiederholt Befangenheitsanträge an das OVG gerichtet und zum Teil Beweisanträge gestellt oder angekündigt. Der Vorsitzende Richter Buck sparte bei der Ablehnung der gestellten rund 470 Beweisanträge nicht mit deutlichen Worten. Die Anträge seien zum Teil «unerheblich» und würden keine greifbaren Anhaltspunkte für Behauptungen bieten. 

Buck: Genügend Hinweise

Andere Beweisanträge lehnte der 5. Senat nach mehrstündiger Beratung mit der Begründung ab, dass es sich um reine Ausforschungsanträge zum Nachteil des Verfassungsschutzes handelt würde. In anderen Fälle würden die zu ermittelnden Tatsachen zum Streitgegenstand nichts beitragen. Oder: «Die in den Anträgen aufgestellten Tatsachenbehauptungen sind aus der Luft gegriffen.» Buck machte an mehrere Stellen deutlich, dass es genügend Hinweise gebe, die auf Bestrebungen der AfD gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung hinweisen würden. 

Zu Beginn des fünften Verhandlungstages am Montag war die Angelegenheit um einen Mitarbeiter des AfD-Europaabgeordneten Maximilian Krah, der wegen mutmaßlicher Spionage für China verhaftet wurde, ein Thema. AfD-Anwälte beschuldigten den Verfassungsschutz auf Landesebene, den in Untersuchungshaft befindlichen Mann früher als menschliche Quelle eingesetzt zu haben, um Einfluss auf den Spitzenkandidaten der Partei zu nehmen. Der Streit dreht sich um die Einstufung der gesamten Partei als extremistischen Verdachtsfall.

Wolfgang Roth, der Anwalt des Bundesamtes, wies die Vorwürfe als absurd zurück. Er könne sich zwar aus nachvollziehbaren Gründen nicht zum Tatverdächtigen äußern, sagte er. Allerdings sei es nach den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts unerheblich, ob der Verfassungsschutz den Mann zur Informationsbeschaffung genutzt habe, da die fragliche Person nie Mitglied eines Landes- oder Bundesvorstandes der Partei gewesen sei.

Die AfD wehrt sich dagegen, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei als extremistischen Verdachtsfall führt. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln den Verfassungsschützern recht gegeben: Die Richter sahen genügend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD. Da das Bundesamt seinen Sitz in Köln hat, sind die Gerichte in NRW zuständig. Ein Urteil steht derzeit noch aus. Es sind Termine bis Juli geplant.

dpa