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DAZN/DFL-Streit: So laufen Verfahren vor dem Schiedsgericht

Im Streit um die TV-Rechte der Fußball-Bundesliga will der Sender DAZN jetzt vor Gericht gehen. Allerdings nicht vor ein staatliches, sondern vor ein Schiedsgericht. Wie laufen Verfahren dort ab?

Der Internet-Sportsender DAZN und die Deutsche Fußball Liga streiten weiter.
Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Der Konflikt über die Vergabe der TV-Rechte für die Bundesliga zwischen der Deutschen Fußball Liga (DFL) und dem Sender DAZN wird vor einem Schiedsgericht entschieden.

DAZN plant gemäß eigenen Angaben, heute die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) anzurufen. Dies ist ein Schritt, der in den Ausschreibungsunterlagen der DFL für einen Streitfall vorgesehen ist und von den Bietern akzeptiert wurde.

In den meisten Fällen benennen die Parteien für das Verfahren jeweils einen unparteiischen und unabhängigen Schiedsrichter. Diese beiden wählen dann gemeinsam einen Vorsitzenden Schiedsrichter aus. Das dreiköpfige Schiedsgericht soll eine einvernehmliche Beilegung des Streits sicherstellen. Wenn dies nicht möglich ist, entscheidet es wie ein ordentliches Gericht.

Dieser Schiedsspruch hat die gleiche Wirkung wie ein rechtskräftiges Urteil und ist vor ordentlichen Gerichten nur wegen formeller Verstöße anfechtbar. Ein Schiedsverfahren dauert in der Regel kürzer als ein Verfahren vor staatlichen Gerichten, da es nur in einer Instanz geführt wird. Der DFL-Streit mit Discovery/Eurosport wegen ausbleibender Millionen-Zahlungen hatte 2020 insgesamt fast ein halbes Jahr gedauert.

Nach Angaben der dpa brach der Streit aus, als die DFL vor zwei Wochen das TV-Rechte-Paket B für die Spielzeiten 2025/26 bis 2028/29 an den Pay-TV-Anbieter Sky vergab. DAZN, dessen Konkurrent, behauptet, dass die DFL sein lukrativeres Angebot abgelehnt habe, da eine kurzfristig geforderte Bankbürgschaft nicht innerhalb eines Tages zu erhalten war.

Die DFL hat nach eigenen Angaben das strittige Paket rechtmäßig an einen anderen Bieter vergeben. Die Angebote von DAZN seien nicht ausschreibungskonform gewesen und deswegen nicht bei der Vergabe berücksichtigt worden, erklärte der Ligaverband. Die DFL weise den Vorwurf von DAZN, nicht korrekt über die Vergabebedingungen informiert gewesen zu sein, «entschieden zurück».

dpa