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Steuerfahnder belastet Angeklagte im DFB-Prozess

Im Sommermärchen-Prozess geraten die angeklagten Ex-DFB-Funktionäre durch eine Zeugenaussage unter Druck.

Die Staatsanwaltschaft wirft den drei ehemaligen DFB-Funktionären Theo Zwanziger (l), Horst R. Schmidt und Wolfgang Niersbach (M) Steuerhinterziehung vor.
Foto: Arne Dedert/dpa/POOL/dpa

Der Steuerfahnder des Frankfurter Finanzamtes, der für die Untersuchung der Sommermärchen-Affäre zuständig ist, hat die im DFB-Prozess wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung angeklagten Ex-DFB-Funktionäre Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt schwer belastet.

Den Untersuchungen zufolge handelte es sich bei den 6,7 Millionen Euro, die der Deutsche Fußball-Bund im April 2005 an den Weltverband FIFA überwiesen hatte, um die Rückzahlung eines Privatdarlehens des französischen Unternehmers Robert Louis-Dreyfus für den mittlerweile verstorbenen Franz Beckenbauer aus dem Jahr 2002 und nicht um eine Finanzierung für eine WM-Eröffnungsgala.

«Die Buchung 2006 war nach unseren Erkenntnissen falsch. Wir sind von einem Scheingeschäft ausgegangen», sagte Oberamtsrat Lutz Frank als Zeuge vor dem Landgericht Frankfurt. 

Laut einer Untersuchung der DFB-Zentrale und der Privatwohnungen der drei Angeklagten im November 2015 wurden Belege gefunden, die darauf hindeuteten, dass die ehemaligen Top-Funktionäre über den eigentlichen Zweck der 6,7-Millionen-Euro-Zahlung informiert waren.

E-Mail als Beweismittel

So hieß es zum Beispiel in einer auf dem Privat-Computer von Schmidt gefundenen Mail: «…kam der damalige OK-Schatzmeister Zwanziger auf die Idee einen Zuschuss für die Gala zu zahlen, mit der Maßgabe, dass dieses Darlehen von Dreyfus die FIFA tilgt.»  

Zwanziger, Niersbach und Schmidt werden im Prozess wegen des Verdachts der besonders schweren Steuerhinterziehung angeklagt. Sie sollen die Millionen-Zahlung im Steuerjahr 2006 fälschlicherweise als Betriebsausgabe angegeben haben, wodurch sie die Steuer für das WM-Jahr um etwa 13,7 Millionen Euro verkürzt haben. Alle drei Angeklagten bestreiten die Vorwürfe entschieden.

Die FIFA hatte die 6,7 Millionen Euro nur einen Tag nach dem Eingang an Louis-Dreyfus weitergeleitet. Dieser hatte im Jahr 2002 ein Darlehen in Höhe von zehn Millionen Schweizer Franken auf ein Konto von Beckenbauer überwiesen. Diese Summe war später auf einem Firmenkonto des damaligen FIFA-Vizepräsidenten, Mohamed bin Hammam, in Katar gelandet.

dpa