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Dreiecksbetrug: So funktioniert die Masche bei Amazon und Co.

Kriminelle im Netz haben zwei unterschiedliche Versionen von Dreiecksbetrug auf Verkaufsportalen wie Amazon oder Kleinanzeigen etabliert. Worauf Verbraucher achten sollten, um sich zu schützen.

"Das habe ich doch schon bezahlt!?", denken sich wohl viele, die in einer Dreiecksbetrug-Masche gelandet sind.
Foto: fizkes/Shutterstock.com

Verkaufsplattformen im Internet stellen eine potenzielle Gefahr dar, da sie als Einfallstor für Kriminelle und Betrüger dienen können. Eine aktuelle Betrugsmasche umgeht sogar den Käuferschutz von PayPal. Es ist wichtig, aufmerksam zu sein und Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.

Die erste Betrugsmasche mit einem Dreieck ist ziemlich einfach: Jemand möchte etwas auf einer Verkaufsplattform wie eBay-Kleinanzeigen oder Amazon verkaufen und stellt ein Angebot ein. Kurz darauf meldet sich ein Interessent und bittet um Bezahlung per PayPal sowie darum, dass das Produkt von einem Freund an der Haustür abgeholt werden kann.

Vom Standpunkt des Verkäufers aus betrachtet, ist dies eine reibungslose Angelegenheit: Der Zahlungseingang wird bestätigt und das Produkt muss nicht einmal per Post versendet werden, da es an der Haustür abgeholt wird. Kurz darauf meldet sich jedoch eine weitere Person beim Verkäufer und fragt nach dem Verbleib des von ihm erworbenen Gegenstands. Was ist passiert?

Variante eins: So hebeln Kriminelle den PayPal-Käuferschutz aus

Die Person, die den Verkaufsgegenstand an der Tür abgeholt hat, ist Teil des betrügerischen Netzwerks. Tatsächlich hat sie oder ihre Hintermänner ein weiteres Angebot erstellt und die Daten des ursprünglichen Verkäufers verwendet. Aus diesem Grund erhält der Verkäufer den korrekten Geldbetrag überwiesen und hegt keinen Verdacht. Das Geld stammt jedoch von einer dritten Person und nicht von den Betrügern, die einfach mit der Ware verschwinden.

Gemäß der Polizei Köln ist die Rechtslage in einem solchen Fall klar: Die Person, die ursprünglich etwas auf einem der Portale privat verkaufen wollte, muss das Geld an den Käufer zurückzahlen, der fälschlicherweise überwiesen hat. „Ansonsten würde es sich um eine sogenannte ungerechtfertigte Bereicherung handeln“, heißt es auf der Seite der Ordnungshüter.

Die Polizei Köln weist außerdem darauf hin, dass in einem solchen Fall der Käuferschutz von PayPal unwirksam ist. Sie erklärt: „Dieser besteht nur, wenn man an die bei PayPal hinterlegte Adresse geliefert hat. Da das Handy aber in unserem Fall an der Haustür übergeben wurde, erlischt der PayPal-Schutz.“

Variante zwei: Fake-Shops, die bei seriösen Händlern mit erbeuteten Daten bestellen

Eine andere Form des Dreiecksbetrugs tritt auf, wenn Kunden bei einem gefälschten Online-Shop bestellen, der die Zahlung annimmt. Dafür sind sensible Informationen wie Name, Adresse und Bank- oder PayPal-Daten erforderlich. Da das Produkt tatsächlich einige Tage später geliefert wird, hegt der Käufer anfangs keinen Verdacht. Erst wenn später eine Zahlungsaufforderung oder Mahnung per Post eintrifft, wird der Betrug aufgedeckt. Was ist hier passiert?

In der Tat hat der Käufer seine Daten an Kriminelle weitergegeben, die damit bei einem seriösen Onlineshop auf Vorkasse bestellen. Da diese die Rechnung nie bezahlen, das Produkt jedoch geliefert wird, erhält der ehrliche Verkäufer Zahlungsaufforderungen. Wenn die Sache dann ans Licht kommt, trägt der ursprüngliche Käufer letztendlich den Schaden, da er das Produkt zurückgeben muss, aber auf der Zahlung sitzen bleibt.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt in einem solchen Fall, sofort zur Polizei zu gehen, um eine Strafanzeige zu erstatten. Zusätzlich sollte der Betrug dem Verkaufsportal und dem betroffenen Onlineshop gemeldet werden. Betroffene können grundsätzlich die Ware zurückgeben und müssen die Rechnung dann auch nicht bezahlen, so erklärt Kathrin Bartsch, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale, und fügt hinzu: „Wer die Ware zurückgibt, sollte unbedingt darauf hinweisen, dass die offene Forderung nicht einer Auskunftei wie der Schufa gemeldet wird.“

Wie kann man sich vor dem Betrug schützen?

Ein Hinweis auf möglichen Betrug beim Onlineshopping ist oft der Preis. Wenn „der zu gut ist, um wahr zu sein“, dann sollte man skeptisch sein und prüfen, ob andere seriöse Geschäfte das Produkt zu ähnlichen Preisen anbieten.

Nachdem man ein Produkt bestellt und bezahlt hat, ist es ratsam, beim Erhalt des Pakets die Absenderadresse genau zu überprüfen. Stimmt diese nicht mit der Adresse des Shops überein, bei dem man bestellt hat, sollte man die Annahme verweigern und den Shop kontaktieren.

Im Unterschied zur ersten Option tritt im zweiten Szenario der Käuferschutz von PayPal in Kraft, da kein privater Verkauf an der Haustür stattfindet. Ebenso ist es möglich, Transaktionen mit Kreditkarten oder SEPA-Lastschriften rückgängig zu machen oder zu stornieren – auch wenn dies gegebenenfalls mit Kosten verbunden ist.

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