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Kehl: Schnelle Verurteilungen nach Urkundenfälschung und unerlaubter Einreise

Beamte stellen falsche Dokumente sicher und verurteilen Einreisende zu Geldstrafen und Einreisesperre.

Foto: unsplash

Kehl (ost)

Schon am Mittwoch (24.04.) zur Mittagszeit haben Beamte der Gemeinsamen Deutsch-Französischen Diensteinheit in einem grenzüberschreitenden Fernverkehrszug falsche italienische Dokumente entdeckt. Ein guineischer Staatsangehöriger zeigte diese den Beamten während der Kontrolle. Er war zuvor unerlaubt von Frankreich nach Deutschland gereist.

An der Tramhaltestelle in Kehl wurde ebenfalls am 24.04. ein algerischer Staatsangehöriger von Beamten der Bundespolizei festgestellt. Er hatte ein Einreiseverbot für Deutschland und führte zudem 0,42g Haschisch mit sich.

Da es sich bei beiden Fällen um einfache Sachverhalte handelte und die Beschuldigten keinen Wohnsitz in Deutschland hatten, stellte die Staatsanwaltschaft Offenburg Anträge auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg.

Der 35-jährige guineische Staatsangehörige wurde gestern Mittag von der zuständigen Strafrichterin des Amtsgerichts Offenburg im beschleunigten Verfahren wegen unerlaubter Einreise in Verbindung mit Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt. Die gefälschten Ausweispapiere wurden eingezogen.

Der 27-jährige algerische Staatsangehörige wurde wegen unerlaubter Einreise trotz Wiedereinreisesperre in Verbindung mit unerlaubter Einfuhr von Cannabis zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt und den französischen Behörden im Rahmen einer Zurückschiebung überstellt. Das sichergestellte Haschisch wurde eingezogen.

Informationen zum beschleunigten Verfahren: Das beschleunigte Verfahren ist in den §§ 417 ff. der StPO festgelegt. Es findet nur vor der Amtsrichterin oder dem Amtsrichter und dem Schöffengericht statt und wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Sachverhalten und klarer Beweislage durchgeführt. Vor allem wird das Verfahren bei Beschuldigten angewendet, die keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben. Dadurch stellt das beschleunigte Verfahren eine effektive Strafverfolgung sicher, auch in Fällen, in denen keine ladungsfähige Anschrift vorliegt oder Ladungen und Strafbefehle bisher mühsam im Rahmen der Rechtshilfe zugestellt werden mussten.

Kontakt:

Bundespolizeiinspektion Offenburg
Jana Disch
Telefon: 0781/9190-103
E-Mail: bpoli.offenburg.oea@polizei.bund.de
https://twitter.com/bpol_bw

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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.

Statistiken zur Drogenkriminalität in Baden-Württemberg für 2021/2022

Die Drogenraten in Baden-Württemberg zwischen 2021 und 2022 zeigen einen Rückgang. Im Jahr 2021 wurden 43.649 Fälle erfasst, während es 2022 nur noch 40.049 waren. Die Anzahl der gelösten Fälle sank ebenfalls von 40.310 auf 36.787. Die Anzahl der Verdächtigen ging von 35.175 auf 32.420 zurück, wobei die Anzahl der männlichen Verdächtigen von 30.686 auf 28.389 und die der weiblichen Verdächtigen von 4.489 auf 4.031 sank. Die Anzahl der nicht-deutschen Verdächtigen blieb mit 10.875 im Jahr 2021 und 10.727 im Jahr 2022 nahezu konstant. Im Vergleich dazu verzeichnete die Region Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 mit 70.510 die meisten registrierten Drogenfälle in Deutschland.

2021 2022
Anzahl erfasste Fälle 43.649 40.049
Anzahl der aufgeklärten Fälle 40.310 36.787
Anzahl der Verdächtigen 35.175 32.420
Anzahl der männlichen Verdächtigen 30.686 28.389
Anzahl der weiblichen Verdächtigen 4.489 4.031
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen 10.875 10.727

Quelle: Bundeskriminalamt

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